Balkonkraftwerk Mietwohnung: Das müssen Sie wissen | Klimaworld

Balkonkraftwerk Mietwohnung: Was muss unbedingt beachtet werden? 

Im Fahrwasser des allgemeinen Photovoltaik-Booms sind auch die sogenannten Balkonkraftwerke in ihrer Beliebtheit gestiegen. Die Vorteile bei dieser Art von Anlage liegen klar auf der Hand Sie können zum Beispiel in der Regel selbst montiert und einfach per Steckdose mit dem Hausnetz verbunden werden. Auf der anderen Seite muss man sich bei den Balkonkraftwerken jedoch mit weniger Leistung zufriedengeben. Der persönliche Stromverbrauch lässt sich mit den praktischen Mini-PV-Anlagen aber trotzdem senken. 

Was die Berechtigung für die Montage betrifft, haben Hauseigentümer keine Probleme. Etwas komplizierter sieht es da schon in einer Mietwohnung aus. Besteht in diesem Fall überhaupt die Möglichkeit, ein Balkonkraftwerk anzubringen? Wie weit darf sich der Vermieter querstellen? Welche Pflichten kommen auf den Mieter zu? Dieser Artikel liefert alle Antworten und wichtigen Fakten rund um das Themenfeld Balkonkraftwerk bei einer Mietwohnung. 

> Kann der Vermieter die Montage eines Balkonkraftwerks rechtlich verhindern? 
> Baurecht: Was muss der Mieter bei der Montage eines Balkonkraftwerks unbedingt beachten? 
> Vermieter verbietet Montage von Balkonkraftwerk: Was tun? 
> Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden? 
> Werden Balkonkraftwerke vom Staat gefördert? 
> Balkonkraftwerke: Gibt es eine gesetzliche Leistungsgrenze?

Kann der Vermieter die Montage eines Balkonkraftwerks rechtlich verhindern? 

Tatsächlich ist die Installation eines Balkonkraftwerks durch einen Mieter ohne die Zustimmung des Eigentümers/Vermieters nicht erlaubt. Das grundlegende Problem ist nämlich Folgendes: Die Montage und der Anschluss einer entsprechenden Mini-PV-Anlage auf dem Balkon ist eine sogenannte bauliche Veränderung. Die Maßnahme geht über die übliche Nutzung des Balkons hinaus. Der Vermieter hat also die Möglichkeit, die Installation eines Balkonkraftwerks zu untersagen. 

Bereits ein Blick in den Mietvertrag kann unter Umständen klären, ob die Installation von Solarmodulen an Fassaden oder Balkonen erlaubt ist. Dies kann etwa an bestimmte Bedingungen gebunden sein, wie zum Beispiel die Durchführung der Installation durch einen Fachbetrieb oder einen Nachweis über die Tragfähigkeit des Balkons. Wenn für den Betrieb der Anlage Änderungen an der Elektroinstallation, z.B. das Setzen einer neuen Steckdose oder der Austausch des Stromzählers, vorgenommen werden müssen, ist ebenfalls eine Zustimmung erforderlich. 

Immer wieder entscheiden aber Gerichte zugunsten der Mieter. So kam etwa das AG Stuttgart im Jahr 2021 zur Entscheidung, dass ein Mieter Anspruch auf ein Balkonkraftwerk habe, weil die politisch angestrebte Energiewende als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert sei und die Montage einer Mini-PV-Anlage eben nicht nur dem Betreiber Vorteile bringen, sondern auch einen Teil zur angestrebten Energiewende beitragen würde. 

Die Rechtslage ist also nicht ganz so eindeutig, wie es im ersten Moment vielleicht den Anschein macht. Deshalb ein guter Rat an dieser Stelle: Sprechen Sie unbedingt immer zuerst mit Ihrem Vermieter, bevor die Einkaufstour für Ihr neues Balkonkraftwerk startet. Nichts wäre ärgerlicher als das „Nein“ des Vermieters, wenn alle notwendigen Komponenten bereits bezahlt wurden und auf die Montage warten. 

Auch Eigentümer müssen fragen 

Sollten Sie der Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus sein, müssen Sie ebenfalls die Erlaubnis für die dauerhafte Montage eines Balkonkraftwerks einholen. Allerdings nicht bei einem Vermieter (den es in diesem Fall ja nicht gibt), sondern bei der Eigentümergemeinschaft. Hier ist in der Regel die Zustimmung der Mehrheit nötig, da die Fassade im rechtlichen Sinn zum Gemeinschaftseigentum zählt. 

Baurecht: Was muss der Mieter bei der Montage eines Balkonkraftwerks unbedingt beachten? 

Da das Baurecht in Deutschland Ländersache ist, existieren hier unterschiedliche Vorgaben – die aber im Grunde meist nicht weit voneinander abweichen. Um die in Ihrer Region geltenden Vorschriften in Erfahrung zu bringen, kontaktieren Sie in einem frühen Stadium der Planungen unbedingt das zuständige Bauamt. Einige Punkte sind allerdings praktisch universal gültig und sollten deshalb auf jeden Fall beachtet werden: 

  • Die Außenwirkung des Gebäudes darf nicht gestört werden. 
  • Der Rückbau der PV-Anlage muss einfach möglich sein. 
  • Bleibende Schäden an der Mietsache dürfen nicht entstehen. 
  • Die bestehenden Normen des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) müssen erfüllt werden. Die steckerfertig zu kaufenden Balkonkraftwerk-Komplettsets erfüllen diese Vorgaben in der Regel ohne Probleme. 
  • Brandschutzvorgaben müssen eingehalten werden. 
  • Die Verantwortung des ordnungsgemäßen Betriebs liegt beim Mieter. 

Grundsätzlich geht es bei all diesen Punkten um den Ausschluss von Gefahren für Dritte und die Vermeidung von Sachschäden. 

Vermieter verbietet Montage von Balkonkraftwerk: Was tun? 

Sollte es von Vermieterseite ein klares „Nein“ zum angedachten Balkonkraftwerk geben, ist noch nicht aller Tage Abend. Es existieren durchaus Möglichkeiten, wie Sie doch zu Ihrem selbst erzeugten Sonnenstrom kommen: 

  •  Entwickeln Sie zunächst einen zusätzlichen Plan und berücksichtigen Sie dabei die Bedenken des Vermieters, ganz gleich welcher Art sie auch sein mögen. Möglicherweise besteht die Möglichkeit, ihn noch von Ihrem Vorhaben zu überzeugen.
  • Oder Sie basteln sich einen Tisch mit einem Solarpaneel als Platte. Heutige Module sind sehr robust und halten viel aus. Die normale Nutzung als Abstellfläche sollte somit kein Problem darstellen. Da Solarpaneele auch mit Regen kein Problem haben, wäre selbst ein umgeschüttetes Glas Wasser kein Problem. 
  • Mittlerweile existiert eine breite Auswahl an Solargartentischen. Ja, richtig gelesen: Fertige Möbelstücke, deren Tischplatte aus Solarpaneelen bestehen. Diese Tische kommen bereits mit einem integrierten Wechselrichter und allen notwendigen Kabeln für die Einspeisung ins hauseigene Netz. Das Aufstellen eines Tisches auf dem Balkon kann kein Vermieter dieser Welt verbieten.
  • Sollten Sie die Mini-PV-Anlage bereits gekauft haben, müssen Sie diese nicht unbedingt zurückgeben. Sie können Sie auch einfach nur auf dem Balkon aufstellen und somit Strom produzieren. Also nicht fix montieren, sondern zum Beispiel auf einem Kasten, einem Tisch oder worauf auch immer platzieren. Dem kann der Vermieter nämlich nicht widersprechen. 

Natürlich müssen Sie bei einer Platzierung auf dem Balkon mit einem niedrigeren Ertrag rechnen, als Ihnen eine Montage an der Brüstung bringen würde. Der Einfallwinkel der Sonne ist ein ganz anderer, auch die Zeit der Sonneneinstrahlung ist geringer. Dennoch lässt sich mit der Ausbeute dieser Alternativ-Optionen durchaus etwas anfangen. 

Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden? 

Um die Frage kurz und knapp zu beantworten: Ja, ein Balkonkraftwerk muss angemeldet werden. Bei welchen Stellen und aus welchen Gründen, erfahren Sie hier: 

  • Um Fördergelder beantragen zu können, muss die Mini-PV-Anlage unbedingt angemeldet werden. Denn etwas, was rein rechtlich nicht existiert, kann auch nicht gefördert werden.
  • Der erste Schritt ist in der Regel die Registrierung beim Netzbetreiber. In der Regel handelt es sich dabei um das regionale Stadtwerk oder den klassischen Energieversorger.  Die Registrierung nimmt meist nicht mehr als 5-10 Minuten in Anspruch. Der Netzbetreiber prüft nach der Anmeldung, ob der aktuelle Stromzähler für das Balkonkraftwerk überhaupt geeignet ist oder ob er ausgetauscht werden muss. Im Rahmen des Solarpakets I der Bundesregierung ist eine Vereinfachung der Anmeldung ab 1. Januar 2024 angedacht. Beachten Sie auch lokale Bestimmungen, da die Bundesländer hier zum Teil andere Regelungen verfolgen.
  • Der zweite Schritt ist die Eintragung im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Auch hier müssen in der Regel nicht mehr als 15 Minuten für den gesamten Vorgang investiert werden. 
     

Die Anmeldung muss im Regelfall übrigens der Mieter durchführen, nicht der Vermieter. Er ist es ja auch, der den erzeugten Strom nutzt, über seinen Zähler läuft die ganze Angelegenheit. 

Balkonkraftwerk: Strafe bei Nichtanmeldung? 

Die Bundesnetzagentur dürfte auf Grundlage von § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung theoretisch tatsächlich ein Bußgeld verhängen, falls jemand sein Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß anmeldet. In der Praxis ist das bisher aber noch nie vorgekommen. Auch vonseiten des Netzbetreibers ist mit keiner Strafe zu rechnen. Alles, was Sie bekommen, ist Post. Mit dem Inhalt der Sendung können Sie die Anmeldung nachholen. 

Werden Balkonkraftwerke vom Staat gefördert? 

Bevor Sie sich möglicherweise mit der Anschaffung eines Balkonkraftwerkes beschäftigen, erstmal eine grundlegende Frage: “Würde mein Kauf gefördert werden?”. Kurz gesagt, leider nein. Aktuell existiert kein bundesweites Förderprogramm rund um die Montage von Balkonkraftwerken. Das heißt allerdings nicht, dass es überhaupt keine finanzielle Unterstützung von öffentlicher Seite gibt. 

Zunächst wäre da die Abschaffung der Mehrwertsteuer für Solaranlagen seitens der Bundesregierung. „Kleiner“ Makel: Die Händler sind nicht dazu verpflichtet, die Ersparnis an den Kunden weiterzugeben. 

Daneben gibt es viele regionale Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen. Die fallen in ihrer Höhe teils sehr unterschiedlich aus. So bekommen Sie in Bonn etwa 50 Euro vom Staat, in Lüdenscheid sind bis zu 500 Euro drin 

Es liegt also in Ihrem Aufgabenbereich als zukünftiger Besitzer eines Balkonkraftwerks, sich mit den zuständigen Behörden kurzzuschließen und sich nach möglichen Förderungen zu erkundigen. Kleiner Tipp: Lassen Sie sich nicht zu lange Zeit! Regionale Programme sind meist bei einer bestimmten Summe gedeckelt. Ist diese aufgebraucht, gibt es auch keine Förderung mehr. 

Balkonkraftwerke: Gibt es eine gesetzliche Leistungsgrenze? 

Mini-PV-Anlagen können, wie eingangs erwähnt, nicht mit dem Ertrag einer klassischen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach mithalten. Um diesen Nachteil auszugleichen, können Sie theoretisch mehrere Balkonkraftwerke montieren. So viele eben, wie die räumlichen Gegebenheiten es zulassen. Allerdings existieren gesetzliche Leistungsgrenzen. 

Für viele Jahre lag dieses Limit für die Einspeisung von Balkonkraftwerken ins öffentliche Netz bei 600 Watt. In der Praxis bedeutete das, dass die Leistung sehr wohl etwas über dieser Grenze liegen durfte, damit die Anlage auch bei trüben Verhältnissen entsprechend Strom lieferte – der Wechselrichter durfte jedoch maximal eben diese 600 Watt ins Netz einspeisen. 

Die Bundesregierung änderte im Zuge der angestrebten Energiewende auch ihre Photovoltaik-Strategie. Einer der angepassten Punkte ist die Balkonkraftwerk-Leistungsgrenze. Hier ist eine Erhöhung auf 800 Watt angedacht. In Kraft treten wird die neue Regelung aber frühestens am 1. Januar 2024 (Stand: Juli 2023). 

Balkonkraftwerk bei Mietwohnung: Fazit 

Die steigende Beliebtheit von Balkonkraftwerken ist keine Überraschung. Sie brauchen nicht viel Platz und sind rasch montiert bzw. demontiert. Rechtlich hat sich die Situation für Mieter in den letzten Jahren zwar merklich gebessert, wir raten aber dennoch unbedingt immer zu einem Gespräch mit dem Vermieter im Vorfeld! Nur so lassen sich etwaige Missverständnisse aus der Welt schaffen, bevor sie überhaupt noch entstehen konnten. 

Balkonkraftwerke sollten auf jeden Fall beim Netzbetreiber angemeldet und ins Marktstammdatenregister aufgenommen werden. Zwei Vorgänge, die jeweils maximal 15 Minuten dauern. Was bauliche Einschränkungen betrifft, ist ebenfalls der Gang zum regionalen Bauamt zu empfehlen, da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt. 

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