Höhere Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen 2023| Klimaworld
Höhere Einspeisevergütung für PV: Das erwartet Anlagenbetreiber 2023
Erneuerbare Energien erfreuen sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit. Nicht nur der Umwelt zuliebe setzen viele Hausbesitzer auf Solaranlagen und umweltfreundliche Strom- oder Warmwasserversorgung. Jetzt hat der Bundestag die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage noch schmackhafter gemacht: Neben der Steuerfreiheit, die seit 2023 für alle privaten PV-Anlagen gelten, wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz EEG) die Einspeisevergütung erhöht. Was das für Sie bedeutet und wie Sie alle Vorzüge ausschöpfen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
> Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz?
> Wie hoch ist die Einspeisevergütung bei Photovoltaik 2023?
> Welche Anlagen sind für die Einspeisevergütung geeignet?
> Welche Änderungen für Photovoltaikanlagen hat das EEG 2023 noch parat?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (oder einfach nur: EEG) wurde bereits im Jahre 2000 ins Leben gerufen, um Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Damit soll gewährleistet werden, dass die Stromversorgung in Deutschland umweltverträglicher wird und der Bundestag seine für sich festgesetzten Klimaschutzziele erreicht. Seit dieser Zeit unterstützt die EEG mit Förderpaketen und Vergütungen den Umstieg und die Nutzung von umweltfreundlichen Stromquellen, insbesondere Solar- und Windkraft.
Ziele der EEG |
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik bei Teil- oder Volleinspeisung 2023?
Eine Einspeisevergütung hilft Solaranlagen-Besitzern, ihre Anlagen effizient und lange zu nutzen. Für jede Kilowattstunde Strom, den die eigene Anlage in ein öffentliches Netz einspeist, gibt es eine Vergütung. Im Jahr 2000 lag diese Vergütung noch bei ganzen 50 Cent pro Kilowattstunde. Das sind Zahlen, von denen PV-Betreiber heutzutage nur noch träumen können. Im letzten Jahr belief sich die Einspeisevergütung gerade mal auf 6,21 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütungen sanken im Monatstakt, sodass Anlagenbesitzer motiviert wurden, den erzeugten Strom selbst zu nutzen und sich so vom öffentlichen Stromnetz unabhängiger zu machen. Dadurch wäre auch der Dienstleister entlastet.
Nun wurde durch das neue Gesetz, welches bereits im Spätsommer 2022 abgesegnet und teilweise in Kraft trat, die Einspeisevergütung aller Anlagen bis 40 kWp um 31 % erhöht. Bei einer Volleinspeisung ist die Vergütung sogar noch höher.
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich danach, ob der selbst erzeugte Strom nebenher selbst genutzt und nur der Rest eingespeist wird oder ob die Anlage ausschließlich dazu dient, den gesamten Strom ins öffentliche Netz zu speisen. Früher musste man ungefähr 2 Jahre warten, bevor eine zweite Anlage genehmigt wurde. Jetzt entfällt diese Regelung und es ist problemlos möglich, eine zweite Anlage, beispielsweise nur für Volleinspeisung, zu beantragen.
Volleinspeisung und Teileinspeisung Unter einer Teileinspeisung versteht man den Vorgang, wenn der selbst erzeugte Strom einer Anlage neben dem Eigenverbrauch in ein öffentliches Stromnetz eingespeist wird. Dabei wird einfach der überschüssig generierte Strom für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, während man seinen Eigenbedarf weiterhin deckt. Bei einer Volleinspeisung hingegen wird der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist und nicht für den Eigenverbrauch genutzt. Die neuen Regelungen erleichtern eine simultane Anmeldung. Jetzt ist es durchaus denkbar ist, zwei Photovoltaik-Anlagen gleichzeitig zu betreiben: Eine für Teileinspeisung und eine für Volleinspeisung. Damit könnte man die Vorzüge einer Einspeisevergütung in Gänze genießen. |
Die Höhe der Einspeisevergütung für das Jahr 2023 und 2024 finden Sie in dieser Tabelle zusammengefasst:
Größe der Anlage |
Mit Teileinspeisung |
Mit Volleinspeisung |
Bis 10 kWp |
8,2 Cent pro kWh |
13,0 Cent pro kWh |
11 – 40 kWp |
8,2 Cent für die ersten 10 kWh, anschließend 7,1 Cent |
10,9 Cent pro kWh |
Diesmal soll diese Vergütungshöhe bis 2024 konstant bleiben und danach halbjährlich um ein Prozent sinken. Das ist eine große Entlastung für Verbraucher und die Bundesnetzagentur, die die Beträge bisher monatlich neu berechnen mussten.
Welche Anlagen sind für die neue Einspeisevergütung geeignet?
Die Einspeisevergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren ausbezahlt. In dieser Zeit, bekommen Sie pro eingespeistem Kilowatt Strom einen festen Betrag vergütet, der normalerweise monatlich sinkt. Durch die Regelungen der Konstanthaltung bis 2024 müssen Sie für 12 Monate keine Senkungen befürchten. Aber welche Anlagen profitieren nun von dieser Veränderung?
Die neuen Regelungen greifen für alle Photovoltaik-Anlagen, bis 40 kWp. Zusätzlich gilt diese neue Einspeisevergütung für jede neue Anlage, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen wurde. Das bedeutet, dass für ältere Anlagen noch die alten Regelungen gelten.
Weitere Änderungen des EEG für Photovoltaik-Anlagen 2023
Neben der erhöhten Einspeisevergütung und dem Wegfall der Umsatzsteuer, stehen noch weitere positive Änderungen für Photovoltaik-Besitzer an, die diese Maßnahmen unterstützen wollen. Diese Änderungen wären:
- Maximale Erzeugung möglich: Vor dem 01.01.2023 gab es für Photovoltaik-Anlagen, die neu in Betrieb genommen wurden, folgende technische Vorgabe: Nur maximal 70% der Nennleistung durften ins öffentliche Netz eingespeist werden. Diese Vorgabe wird nun abgeschafft, was eine Volleinspeisung noch attraktiver macht. Anlagen, die schon älter sind, und 7 – 25 kWp aufweisen, müssen diese Vorgabe jedoch beibehalten.
- Erleichterter Zugang zum Netz: Ab 2025 sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, ein Online-Portal zur Verfügung zu stellen, damit Interessierte einfacher eine PV-Anlage planen können. Außerdem soll es Fristen geben, in denen Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen und bundesweit vereinheitlicht werden.
- Mehr Photovoltaik auf dem Dach: Es ist nun außerdem möglich, zwei PV-Anlagen auf demselben Hausdach zu installieren, ohne mehrere Jahre Wartezeit auf Genehmigungen in Kauf zu nehmen. Diese Anlagen können dann unabhängig voneinander mit verschiedenen Einspeisevergütungen abgerechnet werden.
- Flexibilität: Verbraucher können ihre Photovoltaik-Anlage nun nach Belieben von Jahr zu Jahr ihrem präferierten Modell anpassen. Wenn Sie in einem Jahr eine Teileinspeisung möchten und im nächsten Jahr eine Volleinspeisung, ist das ohne weiteres möglich und Sie können sich entscheiden, welche Variante für Sie gerade die sinnvollere ist.
- Solarmodule überall: Bislang wurden nur PV-Anlagen gefördert, die auch auf dem Hausdach angebracht wurden. Mit den neuen Regelungen können Sie diese Vergütung bei Anlagen bis 20 kWp auch erhalten, wenn Sie die Anlage beispielsweise in Ihrem Garten aufstellen. Allerdings brauchen Sie dafür auch eine Begründung und einen Nachweis, warum Ihr Hausdach für die Installation einer PV-Anlage ungeeignet ist. Die Bedingungen hierfür werden derzeit noch festgelegt.
Höhere Einspeisevergütung 2023: Fazit
Egal, ob Sie bereits Besitzer einer PV-Anlage sind oder sich eine anschaffen möchten: Mit der 0%-Versteuerung und der erhöhten Einspeisevergütung ist es jetzt lohnenswerter denn je, auf Solarkraft zu bauen. Ihr Geldbeutel braucht sich vor dem Kauf einer solchen Anlage keineswegs zu fürchten, denn der Kauf einer Photovoltaik-Anlage, die bei 10 kWp um die 18.000 € bis 20.000 € kostet, wird von der KfW gefördert (100 Euro pro 1 kWp Leistung und 500 – 750 für Anlagen unter 10 kWp) und soll die Finanzierung erleichtern. Sie tun damit nicht nur sich den Gefallen, unabhängiger vom öffentlichen Anbieter zu sein, sondern erzeugen Strom auf die umweltfreundlichste Art überhaupt. Der Planet Erde wird es Ihnen definitiv danken – und Ihre Stromrechnung ebenfalls.