
EnGW-Novelle & PV-Änderungen 2025: Das bedeutet das Solarspitzen-Gesetz für Einspeisevergütung, Direktvermarktung & Co
Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag eine weitreichende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Diese Reform wurde im Februar 2025 vom Bundesrat bestätigt und tritt im März 2025 offiziell in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt effizienter zu gestalten, insbesondere die der Photovoltaik (PV). Die Novelle, auch als "Solarspitzen-Gesetz" bekannt, bringt umfassende Änderungen in den Bereichen Einspeisevergütung, Direktvermarktung und Netzsteuerung mit sich. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
> PV-Änderungen 2025 in der Übersicht
> Werden PV-Anlagen durch die EnWG-Novelle unwirtschaftlich?
> Empfehlenswerte Maßnahmen für PV-Betreiber
PV-Änderungen 2025 in der Übersicht
Ab dem 1. März 2025 treten mehrere Neuerungen in Kraft, die für neue Photovoltaikanlagen gelten, die nach dem Stichtag in Betrieb gehen:
- Reform der Einspeisevergütung: Die bisherige Einspeisevergütung wird für Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse abgeschafft. Das bedeutet, dass Betreiber von neuen PV-Anlagen in diesen Zeiträumen keinen finanziellen Ausgleich für den eingespeisten Strom erhalten, da das Überangebot an Solarstrom bereits zu einem Überfluss im Netz führt. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Vermeidung von Netzüberlastungen und wirtschaftlichen Fehlanreizen. Um finanzielle Verluste zu kompensieren, wird der 20-jährige Förderzeitraum verlängert, sodass die entgangene Vergütung am Ende des Zeitraums nachgeholt werden kann.
- Erleichterte Direktvermarktung: Kleinere PV-Anlagen haben ab 2025 die Möglichkeit, überschüssigen Strom direkt an der Börse zu verkaufen. Bislang war die Direktvermarktung erst ab einer Anlagengröße von 100 kWp verpflichtend. Mit der EnWG-Novelle wird die Direktvermarktung auch für kleinere Anlagen freiwillig zugänglich gemacht, sodass Betreiber flexibel auf Marktentwicklungen reagieren und potenziell höhere Erträge erzielen können.
- Verpflichtung zur Steuerbarkeit: Alle neuen PV-Anlagen mit einer Leistung von 7 kWp oder mehr müssen über ein Smart Meter verfügen, das eine Fernsteuerung durch Netzbetreiber ermöglicht. Diese Maßnahme dient dazu, die Netzstabilität zu gewährleisten und eine unkontrollierte Einspeisung bei hoher Netzlast zu vermeiden. Smart Meter ermöglichen es Netzbetreibern, den Einspeiseanteil von Solaranlagen flexibel zu regulieren und das Stromnetz insgesamt effizienter zu nutzen.
- Begrenzung der Einspeiseleistung: Falls eine PV-Anlage nicht mit einem Smart Meter ausgestattet ist, darf sie maximal 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Diese Begrenzung soll verhindern, dass unkontrollierte Einspeisespitzen das Netz destabilisieren. Betreiber, die eine uneingeschränkte Einspeisung wünschen, müssen in ein Smart Meter investieren, wodurch sich mittelfristig der wirtschaftliche Anreiz zur Nutzung intelligenter Energiemanagementsysteme erhöht.
- Förderung intelligenter Energiemanagementsysteme: Um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu optimieren, setzt die EnWG-Novelle verstärkt auf den Einsatz intelligenter Energiemanagementsysteme. Dazu gehören Batteriespeicher, die es ermöglichen, überschüssigen Strom zu speichern und erst dann zu nutzen, wenn die Netzbelastung geringer ist. Auch steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos werden verstärkt in die neuen Regelungen integriert, sodass Betreiber die Wirtschaftlichkeit ihrer PV-Anlage durch eine gezielte Steuerung des Stromverbrauchs weiter verbessern können.
Zusätzlich gilt bereits ab Februar 2025 die verpflichtende Meldung von PV-Anlagen im zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ). Diese Maßnahme dient der verbesserten digitalen Verwaltung und ermöglicht Netzbetreibern eine schnellere und effizientere Überprüfung der technischen Anforderungen. Betreiber neuer Anlagen müssen sicherstellen, dass ihre PV-Anlagen und zugehörigen Komponenten im Register hinterlegt sind, um eine reibungslose Inbetriebnahme zu gewährleisten.
Werden PV-Anlagen durch die EnWG-Novelle unwirtschaftlich?
Ein klares Nein! Trotz der Änderungen bleibt die Investition in eine PV-Anlage weiterhin attraktiv. Die Einspeisevergütung bleibt für Zeiten mit positiven Strompreisen bestehen, und der Förderzeitraum von 20 Jahren bleibt unberührt. Die Zeitdauern der negativen Strompreise werden erfasst, auf einen Jahres-Ertragsverlauf umgerechnet und darüber eine Laufzeitverlängerung der Vergütung berechnet. Der Betreiber verliert also keine Vergütung, sondern erhält diese einfach später – angehängt an die 20 Jahre nach dem Jahr der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Ein Beispiel: Wenn eine Anlage im Jahr 2025 in Betrieb genommen wird und während des Förderzeitraums 500 Stunden auf eine Vergütung verzichtet werden muss, dann wird diese Zeit an das Ende des eigentlichen Vergütungszeitraums angehängt, sodass die volle Kompensation erhalten bleibt.
Zwar kann es zu kurzfristigen Ertragseinbußen kommen, diese können jedoch durch einen erhöhten Eigenverbrauch kompensiert werden. Das Gesetz schafft zudem Anreize für neue Geschäftsmodelle wie dynamische Stromverträge und netzdienliche Speicherlösungen.
Empfehlenswerte Maßnahmen für PV-Betreiber
Um die Wirtschaftlichkeit neuer PV-Anlagen zu maximieren, sind folgende Maßnahmen empfehlenswert:
- Einbau eines großen Batteriespeichers: Durch Speicherung des erzeugten Stroms kann der Eigenverbrauch erhöht und die Abhängigkeit vom Netz reduziert werden.
- Nutzung von Energiemanagementsystemen: Diese ermöglichen eine intelligente Steuerung des Energieverbrauchs und der Einspeisung in Zeiten hoher Strompreise.
- Anbindung an flexible Verbrauchssysteme: Wärmepumpen und E-Mobilität können gezielt eingesetzt werden, um den selbst erzeugten Strom optimal zu nutzen.
EnWG-Novelle 2025 & Solarspitzen-Gesetz: Fazit
Die EnWG-Novelle 2025 oder auch „Solarspitzen-Gesetz “ zielt darauf ab, die Netze zu entlasten, den Eigenverbrauch zu fördern und Einspeisespitzen zu minimieren. Die Änderungen gelten ausschließlich für neue PV-Anlagen, wodurch bestehende Systeme nicht betroffen sind. Wer auf intelligente Speichersysteme und Energiemanagement setzt, kann weiterhin wirtschaftlich von einer Solaranlage profitieren. Besonders in Kombination mit Wärmepumpen und E-Mobilität bleibt die Investition in Photovoltaik lohnenswert. Wer jetzt strategisch plant, kann langfristig sogar höhere Erträge erzielen und gleichzeitig aktiv zur Energiewende beitragen.