Photovoltaik & 10 kWp-Grenze | Klimaworld
Photovoltaik & 10 kWp-Grenze: Das müssen Besitzer von Solaranlagen wissen
Bei der Planung von Solaranlagen war die „runde 10“ lange eine wichtige Zahl. Das Angebot an Anlagen auf dem Markt liegt meist knapp unterhalb dieser Größe. Ein Zufall ist das nicht, die sogenannte 10 kWp-Grenze hatte Einfluss auf die Einspeisevergütung, die Gewerbesteuer sowie die Einkommenssteuer. Bis zu diesem Wert waren Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage steuerfrei. Mittlerweile wurde diese Grenze auf 30 kWp erhöht, da die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien nun auch im privaten Bereich fördert. Für die Befreiung von der Einkommenssteuer ist kein Antrag nötig, denn alle angemeldeten Anlagen werden automatisch als „steuerliche Liebhaberei“ eingeordnet
Dieser Blogbeitrag informiert Sie über die bisher geltende 10 kWp-Grenze und welche Änderungen seit Januar 2023 für Solaranlagen-Besitzer nun wichtig sind.
> Solaranlage und 10 kWp-Grenze: Was hat es damit auf sich?
> Solaranlage und 10 kWp-Grenze: Wie groß ist eine solche Photovoltaikanlage?
> Was hat es mit der 30 kWp-Grenze auf sich?
> Wie sieht es mit der Steuerbefreiung von 30 kWp-Anlagen aus?
> Welche Größe hat eine 30 kWp-Photovoltaikanlage?
> Die Kosten einer Solaranlage mit 30 kWp
> Gibt es hinsichtlich der Größe einer Photovoltaikanlage gesetzliche Bestimmungen?
Photovoltaik und 10 kWp-Grenze: Was hat es damit auf sich?
Bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden drei Klassen unterschieden. Dabei richtet sich die Höhe der Vergütung nach der Größe der Aufdach-Anlage. Anhand der Zahlen aus dem Monat April 2022 zeigen sich folgende Unterschiede:
- Solaranlage bis 10 kWp Leistung: 6,53 Cent pro kWp
- Solaranlage zwischen 10 und 40 kWp Leistung: 6,34 Cent pro kWp
- Solaranlage von 40 bis 100 kWp Leistung: 4,96 Cent pro kWp
Aufgrund der Novellierung des EEG liegt die Vergütung für die Teileinspeisung durch eine Neuanlage inzwischen bei 8,2 Cent pro kWp. Wird der Solarstrom komplett an den Netzbetreiber verkauft, liegt der Preis sogar bei 13 Cent pro kWp. Diese Werte gelten zunächst definitiv bis 2024.
Eine entscheidende Rolle spielten bei der Dimensionierung der Solaranlage außerdem Gewerbesteuer und Einkommenssteuer.
Die 10 kWp-Grenze: Befreiung von der Gewerbeanmeldung
Sofern die Energiegewinnung der Vermarktung dient, handelt es sich gemäß Gewerbesteuergesetz (GewStG) um ein Gewerbe. Daraus folgte unter Umständen auch eine Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer, sowie die Entrichtung des dafür fälligen Beitrags.
Seit 2019 sind Besitzer von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kWp nicht mehr verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden oder Mitglied in der Industrie- und Handelskammer zu werden.
Zudem gilt für die Entrichtung der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro, was mit einer privaten Anlage auf dem Dach unmöglich erreicht werden kann.
10 kWp-Grenze nur in der Theorie Hinsichtlich der Gewerbesteuer ist die 10 kWp-Grenze für Kleinanlagenbetreiber nur theoretischer Natur. Selbst bei einer größeren Dachfläche wird eine Anlage für ein Eigenheim nicht so viel Gewinn einbringen, dass der Freibetrag damit überschritten wird. |
10 kWp-Grenze: Zahlung von Einkommenssteuer entfällt
Sofern eine Solaranlage ohne die Absicht betrieben wird, Gewinn zu erzielen, gilt sie als „steuerliche Liebhaberei“. Im Herbst 2021 wurde durch das Bundesfinanzministerium daher die sogenannte Vereinfachungsregelung ins Leben gerufen, welche den Aufwand für Anlagenbetreiber und Finanzämter verringern soll.
Betreiber von „kleinen“ Anlagen können entsprechend dieser Regelung auf die jährliche Gewinnermittlung verzichten. Hier stellt sich natürlich die Frage, wie „klein“ konkret definiert wird. Hier kommt nun die 10 kWp-Grenze ins Spiel. Die installierte Leistung (nicht der Ertrag) darf diesen Maximalwert nicht überschreiten. Für die Ermittlung der Einkommenssteuer ist selbstverständlich die Leistung aller Solaranlagen maßgeblich, die eine steuerpflichtige Person besitzt. Und zwar unabhängig von deren Platzierung.
Vereinfachungsregelung kann mit einfacher Erklärung beantragt werden Sofern sich die Gewinnermittlung erübrigt, verringert sich auch der Aufwand bei der jährlichen Steuererklärung deutlich. Um die Vereinfachungsregelung in Anspruch zu nehmen, ist eine einfache Erklärung gegenüber dem Finanzamt ausreichend. Zu beachten ist, dass die Vereinfachungsregelung lediglich für die Einkommenssteuer gilt. Bei der Umsatzsteuer ist es entscheidend, ob mit der Anlage Einnahmen erzielt werden sollen. |
10 kWp-Grenze: Bis 2020 galt eine Befreiung von der EEG-Umlage
Die Befreiung von der EEG-Umlage galt bis 2020 für Anlagen bis zur 10 kWp-Grenze. Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2021 wurde diese Grenze auf 30 kWp erhöht. Zudem entfällt die EEG-Umlage seit dem 1. Juli 2022 generell.
Vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren alle Stromkunden. Jedoch wird der Strom nicht billiger, vielmehr werden nur die Spitzen des Preisanstiegs abgefangen. Betreiber einer Photovoltaikanlage können bei diesem Thema völlig gelassen bleiben, denn sie sind höchstens bei zugekauftem Strom aus dem öffentlichen Netz davon betroffen. Den selbst erzeugten Strom ihrer Anlage erhalten sie weiterhin gratis.
Auch ohne EEG-Umlage lohnt sich der Eigenverbrauch von Solarstrom Auch wenn die EEG-Umlage abgeschafft wurde, lässt sich ein weiterer Anstieg der Stromkosten nicht umgehen. Für Betreiber einer Solaranlage lohnt sich daher Eigenverbrauch von Solarstrom umso mehr. |
Photovoltaik und 10 kWp-Grenze: Wie groß ist eine solche Photovoltaikanlage?
Wer eine Photovoltaikanlage mit 10 kWp nutzen möchten, muss hierfür 24 425-kWp-Module installieren lassen. Für diese Module ist eine nutzbare Dachfläche von 48 Quadratmetern erforderlich. Dabei müssen auch die Abstandsregeln zu anderen Dachobjekten beachtet werden.
Soll zusätzlich ein Stromspeicher angeschlossen werden, wird auch hierfür Platz benötigt. Allerdings wird ein solcher Speicher nicht auf dem Dach montiert, sondern in Hauswirtschaftsräumen oder im Keller aufgestellt. Auch eine Aufstellung im Außenbereich ist möglich.
Was hat es mit der 30 kWp-Grenze auf sich?
Gemäß der Novellierung des EEG gilt die bisherige 10 kWp-Grenze nicht mehr. Stattdessen gibt es nun die 30 kWp-Grenze.
Überschreitet die Leistung der Photovoltaikanlage diese Grenze, werden Anlagenbesitzer gewerbesteuer- und einkommenssteuerpflichtig. Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp muss zudem eine Gewerbeanmeldung erfolgen.
Aber auch die Einspeisevergütung wird durch die neue 30 kWp-Grenze berührt. Sobald die Anlage eine Leistung von mehr als 10 kWp erbringt, liegt die Vergütung für eine Teileinspeisung bei 7,1 und für eine Volleinspeisung bei 10,9 Cent pro kWp. Für Anlagenbesitzer bedeutet das konkret: Liegt die Leistung der Anlage bei 16 kWp, erhalten sie für 10 kWp 8,2 Cent und für die restlichen 6 kWp 7,1 Cent pro kWp.
Wie sieht es mit der Steuerbefreiung von 30 kWp-Anlagen aus?
Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung von 30 kWp sind von den folgenden Steuern befreit:
- Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer
- Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer
Aufgrund dieser steuerlichen Erleichterungen lohnt sich die Anlage mehr als vorher. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer entstehen bei Solaranlagen nicht nur niedrigere Anschaffungskosten, sondern auch der durch die Einspeisungsvergütung erwirtschaftete Betrag muss nicht versteuert werden.
Welche Größe hat eine 30 kWp-Photovoltaikanlage?
Bei einer 30 kWp-Anlage werden mehr Module benötigt, als dies bei einer 10 kWp-Anlage der Fall ist. Dadurch steigt natürlich auch der Platzbedarf. Für eine Photovoltaikanlage mit 30 kWp ist eine Fläche von etwa 144 Quadratmetern erforderlich. Auch hier muss der Platzbedarf für Sicherheitsabstände bedacht werden.
Die Kosten einer Solaranlage mit 30 kWp
Aufgrund der Anhebung der kWp-Grenze denken Hausbesitzer unter Umständen eher darüber nach, eine größere Anlage zu installieren. Doch welche Kosten fallen hierfür an?
Wie viel eine solche Anlage tatsächlich kostet, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig:
- Art und Qualität der PV-Module (z. B. Standard- oder Design-Module)
- Ergänzung durch PV-Speicher
- Nachfrage am Markt
- Art des Montagesystems (abhängig von der Dachform sowie -zugänglichkeit)
Pauschale Preise lassen sich nicht nennen, da diese von Hersteller zu Hersteller variieren.
Gibt es hinsichtlich der Größe einer Photovoltaikanlage gesetzliche Bestimmungen?
Nein. Grundsätzlich können Hauseigentümer eine Photovoltaikanlage so groß ausbauen lassen, wie sie möchten. Gesetzliche Bestimmungen gibt es dazu nicht. In der Realität ist die Größe aber natürlich auf die Fläche des Hausdachs beschränkt. Eine weitere Begrenzung gibt es zudem beim Platz für den Speicher.
Die Novellierung des EEGs sieht zwar vor, dass auch im Garten sowie auf Garagendächern Anlagen installiert werden können, allerdings verlangt das Gesetz dabei, dass das Hausdach in diesen Fällen ausdrücklich nicht für eine Solaranlage geeignet ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, können Besitzer auch nicht von den vorteilhaften Änderungen des EEGs profitieren.
Photovoltaik und 10 kWp-Grenze: Fazit
Zwar sind seit der Novellierung des EEGs auch Solaranlagen mit bis zu 30 kWp steuerfrei, für Privatpersonen sind Anlagen von 10 kWp aber absolut ausreichend. Sie bieten einen guten Kompromiss zwischen Leistungsfähigkeit und Platzbedarf. Wer über eine ausreichend große Dachfläche verfügt, kann auch von einer entsprechend größeren Anlage profitieren. Größere Anlagen von 25 bis 30 kWp sind allerdings eher im gewerblichen Bereich zu finden.
Wie groß die Anlage tatsächlich ausfallen sollte, hängt auch von den individuellen Gegebenheiten wie eigenem Stromverbrauch ab oder ob mit der Stromeinspeisung Geld verdient werden soll.