Solarpaket 1: Welche Änderungen bringt es? | Klimaworld

Solarpaket 1: Welche Änderungen bringt es? 

Am 26. April 2024 hat der Bundestag das Solarpaket 1 verabschiedet und damit ein wegweisendes Gesetzespaket geschnürt, das den Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen und die Nutzung von Photovoltaik erleichtern soll. Das Paket bringt zahlreiche Maßnahmen mit sich, welche neben der Erhöhung der Leistung für sogenannte Balkonkraftwerke auch den Abbau von bürokratischen Hürden umfassen. 

Bereits im August 2023 wurden im Rahmen der Klimaschutzgesetz-Reform die Weichen für das Solarpaket 1 gestellt. Ursprünglich sollte es bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft treten, Unstimmigkeiten innerhalb der Ampel-Koalition sowie lange andauernde Diskussionen in Bezug auf das neue Klimaschutzgesetz verhinderten dies allerdings.  

Mit Inkrafttreten des Solarpakets wird Bürgern und Unternehmen in Deutschland nun jedoch der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen erheblich erleichtert. Regelungen und Änderungen des Solarpakets betreffen dabei sowohl Balkonkraftwerke als auch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. 

> Diese neuen Regelungen bringt das Solarpaket 1 mit sich 
> Solarpaket 1 soll den Klimaschutz unterstützen
> Welche Auswirkungen hat das Solarpaket 1?
> Kritik am Solarpaket 1 

Diese neuen Regelungen bringt das Solarpaket 1 mit sich 

Das Solarpaket 1 bringt unter anderem folgende neue Regelungen und wichtige Änderungen für Mieter als auch für Eigentümer mit sich: 

  • Weniger Bürokratie: Zur Erleichterung der Registrierung wurde ab dem 1. April 2024 die Anmeldung im Marktstammdatenregister deutlich einfacher. In Zukunft soll die Registrierung bei der Bundesnetzagentur ausreichen und die notwendigen Angaben auf ein Minimum reduziert werden. 
  • Mehr Leistung: Die neue Gesetzgebung macht es möglich, dass Balkonanlagen eine höhere Leistung haben dürfen. Diese soll bei bis zu 800 Watt liegen, statt der bisherigen 600 Watt. 
  • Alle Zähler sind erlaubt: Für einen gewissen Übergangszeitraum ist es möglich, Balkonanlagen weiterhin mit jedem Zählertyp zu betreiben. Auch Geräte ohne Rücklaufsperre sind möglich. Derartige Zähler laufen rückwärts, sobald mehr Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist als verbraucht wird. Eine solche Praxis war bislang nicht erlaubt, ein Zählertausch unumgänglich. Die Duldung gilt so lange, bis eine Installation moderner und digitaler Zweirichtungszähler durch die Netzversorger erfolgt. 
  • Repowering von Photovoltaikanlagen: In Zukunft sollen veraltete und leistungsschwache Solarmodule nicht mehr nur bei Anlagen auf Freiflächen, sondern auch bei bestehenden Dachanlagen ausgetauscht werden, ohne den Anspruch auf den bereits geltenden Einspeisetarif zu verlieren. 
  • Entfall der Zertifizierungspflicht: Das Solarpaket 1 macht es möglich, dass Gewerbe-Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 500 Watt und einer Einspeiseleistung von weniger als 270 kW in Zukunft kein Anlagenzertifikat mehr benötigen. Ausreichend ist in diesen Fällen ein vereinfachter Nachweis über Einheitenzertifikate. 
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: In Mehrfamilienhäusern soll eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung dazu beitragen, dass eine einfache und gleichzeitig unbürokratische Verteilung von selbst erzeugtem Solarstrom möglich wird. Anders als bei klassischen Mieterstromkonzepten übernehmen Betreiber einer Anlage hier nicht die Rolle eines Energieversorgers. Vielmehr handelt es sich um eine gemeinschaftliche Nutzung der Anlage, der Betreiber wird von gewöhnlichen Lieferantenpflichten befreit und der Bezug von Reststrom erfolgt über Stromverträge der Mieter mit einem beliebigen Energieversorger. 

Solarpaket 1 soll den Klimaschutz unterstützen 

Bis zum Jahr 2045 strebt Deutschland an, klimaneutral zu wirtschaften. Ein Etappenziel dabei ist, dass der Stromsektor bis 2035 möglichst ohne Treibhausgas-Emissionen auskommt. Um dieses Ziel zu erreichen, stammen bis 2030 idealerweise mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vorhaben ist das Solarpaket 1. 

Schon 2023 wurden im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) die gesetzlichen Ausbauziele für Solarenergie erhöht. Das Solarpaket 1 dient er Erreichung dieser Ziele. So sollen bis 2030 215 Gigawatt (GW) Solarleistung dazukommen.  

Die jährlichen Zuwachsraten sind durchaus ambitioniert. Schon im Jahr 2022 wurden mit 14,6 GW fast doppelt so viele neue Solaranlagen installiert wie 2022. Für 2024 und 2025 liegen die geplanten Zuwächse bei 13 beziehungsweise 18 GW Solarleistung, ab 2026 ist ein Zubau pro Jahr auf 22 GW angepeilt. Der Ausbau soll dabei ungefähr zur Hälfte aus Freiflächenanlagen und zur anderen Hälfte aus Dachflächenanlagen geschehen. 

Welche Auswirkungen hat das Solarpaket 1? 

Mit dem Solarpaket 1 soll die Energiewende in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Doch was genau wird sich in den kommenden Jahren dadurch ändern? 

  1. Wesentlich mehr Solaranlagen als bisher: Balkonkraftwerke sprießen zunehmend wie Pilze aus dem Boden. Dank vereinfachter Reglungen und der Befreiung von der Mehrwertsteuer sind die kleinen Kraftwerke eine attraktive Einstiegsmöglichkeit in die solare Energiewende. Kein Wunder, dass sich Dächer in kleine Kraftwerke verwandeln – und das längst nicht mehr nur auf Gewerbeimmobilien, sondern auch auf Wohnhäusern. Überall werden die PV-Anlagen installiert, um die Sonnenenergie zu nutzen. 
  2. Erneuerbare Energien auf dem Vormarsch: Der Ausbau der Solarenergie hat weitreichende Folgen. So sinken beispielsweise die klimaschädlichen CO2-Emissionen recht deutlich. Im Kampf gegen den Klimawandel ist dies ein entscheidender Schritt, der auch die Bedeutung der Energiewende unterstreicht. Damit bewegt sich Deutschland von fossilen Brennstoffen weg in Richtung einer saubereren und gleichzeitig nachhaltigen Energiezukunft. Auch auf die Versorgungssicherheit wirkt sich der Ausbau der Solarenergie positiv aus. So gilt Sonnenstrom als dezentrale Energiequelle, die unabhängig von großen Kraftwerken sowie Energieimporten funktioniert. Außerdem wird dadurch auch die Innovation im Energiesektor gefördert, und die Entwicklung neuer Technologien sowie neuer Speicher angetrieben. Es kommt somit zu einer Verbesserung der Effizienz bei der Nutzung von Sonnenenergie. 
  3. Rückzug von fossilen Energieträgern: Es ist ein Gewinn für das Klima, weniger Kohle sowie Gas und Erdöl aus dem Ausland zu kaufen. Deutschland wird damit unabhängiger von sogenannten volatilen Energiemärkten sowie von politischen Krisen. 
  4. Ankurbelung der Wirtschaft durch die Sonne: Der Solar-Boom hat einen weiteren positiven Effekt: er kurbelt die Wirtschaft an und schafft Arbeitsplätze. Ob die Herstellung der Anlagen, der Verkauf, die Installation oder auch die Wartung – hier finden sich Jobs mit Zukunft. Und sobald Menschen und Firmen mit der Solarenergie auch noch Geld sparen, kann dies wieder in die Wirtschaft investiert werden. Einfach gesagt: der Gewinn wird größer. 

Kritik am Solarpaket 1 

Das Solarpaket 1 ist ein wichtiger Schritt in der Energiewende. Fraglich ist noch, ob es auch ausreichend ist, um diese wirklich nachhaltig voranzutreiben. Es gibt daher von unterschiedlichen Seiten durchaus auch berechtigte Kritikpunkte. 

Kritik aus der Solarbranche 

Aus der Solarbranche kommt vor allem Kritik an den fehlenden Stromspeichern. Zwar tut das Solarpaket 1 durchaus viel, wenn es um die Förderung von Solaranlagen geht – doch ohne entsprechende Stromspeicher kann der eigene Sonnenstrom nicht genutzt werden, wenn dann die Sonne mal nicht scheint. Für den Kauf dieser Speicher fehlen die Anreize. Wichtig ist nämlich die Vorbereitung des Stromnetzes, auch wenn viel mehr Anlagen installiert werden. Kritik zeigt sich dahingehend, dass es beim Netzausbau zu Engpässen kommen könnte, die dann den gesamten Solarboom ausbremsen würden. 

Kritik aus dem Bereich Umweltschutz 

Einige Klimaschutz-Organisationen sind der Ansicht, dass die genannten Ausbauziele für Solarenergie aus dem Solarpaket 1 noch nicht hoch genug seien. Laut ihnen müsse die Energiewende wesentlich schneller vorangetrieben werden. Zudem ist den Umweltschützern zufolge der Ausbau von Großanlagen auf Freiflächen nicht ausreichend mit dem Schutz von Naturräumen vereinbar. 

Skeptische Meinungen aus der Bevölkerung 

Wenngleich das Solarpaket 1 vieles vereinfacht, sehen sich Hauseigentümer und auch Gewerbetreibende nach wie vor häufig mit recht viel Papierkram rund um den Einbau einer Solaranlage konfrontiert. Für Mieter bleibt es außerdem schwierig, Beteiligungen an größeren Solarprojekten wahrzunehmen und somit direkt den günstigen Ökostrom zu nutzen. 

Fazit: Solarpaket 1 als zukunftsweisender Fortschritt 

Mindestens 80 Prozent des Energiebedarfs in Deutschland soll bis zum Jahr 2030 durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Hierfür ist die Steigerung des Ausbaus von Solarenergie zwingend erforderlich. Die von der Bundesregierung erlangte Einigung in der Debatte rund um das Solarpaket 1 ist auf diesem Weg ein wichtiger und entscheidender Schritt – und zwar sowohl für Hausbesitzer und Unternehmen als auch für die Umwelt.  

Das Maßnahmenpaket sorgt vor allem für den Abbau bürokratischer Hürden, schafft aber auch zahlreiche Anreize, um bislang ungenutzte Potenziale von mittelgroßen Gewerbe-Dachflächen sowie von Freiflächen in Zukunft besser zu nutzen. Das Solarpaket 1 trägt dazu bei, die Ziele der Energiewende zu erreichen und außerdem CO₂-Emissionen zu verringern. Alles in allem sendet das Solarpaket 1 ein deutliches Signal dahingehend, dass die Bedeutung der Solarenergie im Kampf gegen den Klimawandel von der Politik erkannt wurde. Es wird zunehmend attraktiver und auch einfacher, Sonnenstrom schon mit einer kleinen Balkonanlage oder auch mit einer Großanlage auf dem Firmengebäude zu erzeugen und selbst zu nutzen.

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