Stromzähler Balkonkraftwerk: Ist Rückwärtslaufen erlaubt? | Klimaworld

Stromzähler Balkonkraftwerk: Was Sie wissen müssen

Stromzähler sind genau geprüfte Geräte, die messen, wie viel Strom Sie aus dem allgemeinen Stromnetz verbrauchen. Es ist eine Straftat, diese Geräte zu manipulieren. Die weit verbreiteten Modelle mit Drehscheibe können rein technisch gesehen auch rückwärts laufen. Das passiert beispielsweise dann, wenn der selbst produzierte Solarstrom von einer Steckeranlage wie einem Balkonkraftwerk ins Netz eingespeist wird. Bisher war das allerdings nicht erlaubt.

Tatsächlich ändert sich in dieser Hinsicht aber nun endlich etwas. Die Bundesregierung gibt grünes Licht für rückwärts laufende Stromzähler - zumindest temporär. Wie die zukünftige Regelung aussieht, erfahren Sie hier.

> Was ist überhaupt ein Stromzähler?
> Gibt es verschiedene Arten von Stromzählern? Und wenn ja, wie funktionieren sie?
> Können Stromzähler auch rückwärtslaufen?
> Stromzähler mit Rücklaufsperre: Was ist das?
> Dürfen Stromzähler nun bald rückwärts laufen?

Was ist überhaupt ein Stromzähler?

Bei einem Stromzähler handelt es sich um ein Messgerät, welches an einem bestimmten Messpunkt übertragene elektrische Energie erfassen soll. Streng genommen hat man es also mit einem Energiezähler zu tun, die Bezeichnung „Stromzähler“ ist aber deutlich weiter verbreitet. Gemessen wird der Energieverbrauch in Kilowattstunden – bekannt unter der Abkürzung kWh, die Ablesung des Stromzählers erfolgt üblicherweise im Abstand eines Jahres.

Gibt es verschiedene Arten von Stromzählern? Und wenn ja, wie funktionieren sie?

Ja, es gibt es verschiedene Arten von Stromzählern.

Die wichtigsten Geräte im Überblick:

  • Ferraris-Stromzähler: Ein Bild dieses Klassikers kommt wohl den meisten von uns als Erstes in den Sinn, wenn wir an einen Stromzähler denken. Ein Ferraris-Stromzähler ist ein traditionelles, analoges Gerät zum Messen des Stromverbrauchs. Viele erkennen es an seiner drehbaren Scheibe, die sich schneller dreht, je mehr Strom verbraucht wird. Gleichzeitig geht ein Zählerstand nach oben. Ist ein Gerät für die Ablesung zugelassen, findet sich die geeichte Energiemenge auf dem Typenschild (angegeben in Umdrehungen pro kWh).
  • Doppelstrom-Tarifzähler: Auch als Zweirichtungszähler bekannt, unterscheidet sich diese Variante vom klassischen Ferraris-Zähler durch das Vorhandensein einer zweiten Zählscheibe. Die existiert, um den Tages- und Nachtverbrauch getrennt voneinander zu messen. Zum Einsatz kommt der Doppelstrom-Tarifzähler in Haushalten, die über verschiedene Tarife für Tages- und Nachtstrom verfügen. Abhängig vom konkreten Zeitpunkt des Stromverbrauchs werden unterschiedliche Preise angesetzt.
  • Smart-Meter: Die digitale Variante des Stromzählers ist laut § 21 c des Energiewirtschaftsgesetzes mittlerweile Pflicht bei Neubauten und bei Modernisierungen. Da diese Geräte mit dem Netzbetreiber verbunden sind, übermitteln sie den Stromverbrauch über diese Kommunikationskanäle – und zwar täglich. Die bei Ferraris-Zählern bisher notwendige Ablesung vor Ort ist nicht mehr nötig. Smart-Meter verfügen über weitere intelligente Funktionen, die aus ihnen mehr als nur Stromzähler machen. Abgelesen wird auf einem digitalen Display.
  • Digitaler Stromzähler: Verfügt ebenfalls über ein digitales Display, hat allerdings kein integriertes Kommunikationsmodul und übermittelt deshalb auch keine Werte an den Netzbetreiber.

Egal um welches Modell es sich handelt, Stromzähler reagieren dann, wenn ein Stromfluss vorhanden ist. Das heißt, sie messen die Durchflussmenge. Ihre Ergebnisse bilden die Grundlage für die Ermittlung der Stromrechnung. Ob digital oder analog spielt dabei keine Rolle. Einzige Bedingung ist, dass sie von offizieller Seite zugelassen wurden für die Aufgabe.

Stromzähler: Immer geeicht

Da ein Stromzähler für die möglichst exakte Ermittlung von verbrauchten Energiemengen und die damit zusammenhängende Abrechnung seitens des Netzbetreibers benötigt wird, müssen die Geräte natürlich geeicht sein. Ferraris-Stromzähler sind nach der behördlichen Überprüfung üblicherweise für 16 Jahre geeicht, elektronische Modelle immerhin noch für acht Jahre.

Können Stromzähler auch rückwärtslaufen?

Stromzähler registrieren einen Stromfluss und zeichnen dessen Ausmaß auf. Üblicherweise läuft das in eine bestimmte Richtung ab: nämlich aus dem öffentlichen Stromnetz in unsere Haushalte. Wir beziehen die elektrische Energie, die wir zum Betreiben der unterschiedlichsten Gerätschaften benötigen. Der Stromzähler registriert diesen Zugriff und setzt sich in Bewegung.

Wie sieht es nun aber aus, wenn wir selbst Strom produzieren und den Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen? Rein technisch gesehen sind Stromzähler aller Arten in der Lage, auch den Energiefluss AUS dem Haushalt IN das Stromnetz zu registrieren und deshalb – umgangssprachlich ausgedrückt – rückwärtszulaufen. Bisher war das allerdings für Ferraris Zähler vom Gesetzgeber aus nicht erlaubt. Digitale Geräte weisen von Haus aus eine Rücklaufsperre auf und sind ohnehin so ausgelegt, dass sie die Einspeisung ins Netz erfassen können.

Stromzähler mit Rücklaufsperre: Was ist das?

Stromzähler sind von offizieller Stelle geeichte Messanlagen. Sie zu manipulieren, ist strafbar. Eine der „beliebtesten“ Manipulationen ist bzw. war das Rückwärtslaufen. Der Zählerstand wurde dahingehend beeinflusst, dass am Ende ein geringerer Verbrauch angezeigt wurde, als eigentlich tatsächlich stattgefunden hatte.

Um das zu verhindern, setzen die Netzbetreiber heute auf sogenannte Rücklaufsperren. Sie sorgen dafür, dass der Zähler bei Einspeisung von Solarstrom nicht rückwärts läuft. Dadurch wird die Manipulation der technischen Aufzeichnungen ausgeschlossen. Ob Ihr Stromzähler über ein derartiges Feature verfügt, hängt hauptsächlich von der Bauart bzw. der Funktionsweise ab.

  • Ferraris Stromzähler: Verfügen mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 % NICHT über eine Rücklaufsperre.
  • Digitaler Stromzähler: Verfügen in der Regel über eine Rücklaufsperre, können aber beide Fließrichtungen erfassen. Sie registrieren also sehr wohl, wann selbst produzierter Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Aufzeichnungen dienen dann in der Regel als Berechnungsgrundlage für die staatliche Einspeisevergütung.

Dürfen Stromzähler nun bald rückwärts laufen?

Die Zeiten von Rücklaufsperren könnten schon bald der Vergangenheit angehören. Und das sogar bereits ab 2024. Das sieht zumindest ein entsprechender Gesetzesentwurf der rot-grün-gelben Bundesregierung vor. Nicht verbrauchter Solarstrom aus dem Balkonkraftwerk verpufft aktuell in vielen Haushalten noch. Der Entwurf stellt nun in Aussicht, dass auch Balkonkraftwerke ihren überschüssigen Strom ins Netz einspeisen und den Stromzähler so tatsächlich rückwärts laufen lassen können.

Grundlage dafür ist das sogenannte Solarpaket 1. Wirtschaftsminister und Vize-Kanzler Robert Habeck hat angekündigt, in Rahmen dieser Gesetzgebung rückwärts laufende Stromzähler zuzulassen.

Zumindest temporär: Wer sich ein Balkonkraftwerk anschafft, muss ab dem 1. Januar 2024 nicht sofort seinen alten Ferraris Stromzähler gegen ein neues, digitales Gerät austauschen. Vielmehr haben die Messstellenbetreiber ab dem neuen Jahr vier Monate Zeit, um diesen Austausch vorzunehmen. Bis das passiert, sparen die Betreiber von Balkonkraftwerken für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde den jeweils aktuell gültigen Strompreis ein. Der eingespeiste Strom wird dadurch mit der zugekauften Menge eins zu eins verrechnet. Ein weiterer, nicht unwichtiger Schritt beim Vorantreiben der Energiewende in Deutschland.

Stromzähler & Balkonkraftwerk: Fazit

Was viele Jahre lang illegal und eine Straftat war, wird in Zukunft tatsächlich möglich sein: rückwärts laufende Stromzähler. Zumindest für eine Übergangsphase von vier Monaten. Besitzer von Balkonkraftwerken müssen ihren selbst produzierten Solarstrom dann nicht mehr „verschenken“, sondern senken mit der Einspeisung ins öffentliche Netz ihre Stromrechnung. Die temporäre Legalisierung von rückwärts laufenden Zählern ist nur einer von vielen Ansätzen, mit denen die Bundesregierung die Energiewende in Deutschland vorantreiben möchte.

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