Wallbox für Mieter möglich? | Klimaworld
Wallbox für Mieter - Das müssen Sie wissen
Eine Wallbox ist für jeden, der ein Elektroauto besitzt, eine sinnvolle Anschaffung. Sie ermöglicht nicht nur das bequeme Laden von zu Hause aus, sondern ist gleichzeitig eine sehr viel sichere Alternative zur normalen Steckdose. Wer Eigentümer eines Hauses ist, für den stellt der Einbau einer Wallbox grundsätzlich kein Problem dar. Doch was ist, wenn Sie zur Miete wohnen? Ist es Ihnen dann erlaubt, eine Ladestation für Ihr Elektroauto zu errichten? Diesen Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
> neues Gesetz für die Installation
> Welche Regelungen gelten weiterhin für Mieter?
> Können die Kosten vom Vermieter übernommen werden?
> Schritte nach der Zustimmung des Vermieters
> Gibt es eine staatliche Förderung für private Ladestationen?
Ein neues Gesetz erleichtert die Installation
Obwohl der Ausbau öffentlicher E-Tankstellen stetig voranschreitet und mittlerweile über 22.000 Ladesäulen deutschlandweit in Betrieb sind, können Lenker ihr Elektroauto immer noch nicht jederzeit und überall bequem laden. Eine private Lademöglichkeit in Form einer Wallbox würde dieses Problem lösen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellte Ende 2020 die Prognose auf, dass ungefähr 80 Prozent aller Fahrer eines Elektroautos dieses von zu Hause aus aufladen werden. Während sich Hausbesitzer über die finanzielle Förderung privater Ladestationen freuen, runzeln Mieter die Stirn und fragen sich, ob für sie die Installation einer Wallbox ebenfalls ohne weiteres möglich ist.
Lange Zeit war für die Installation einer Wallbox die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Eigentümerschaft notwendig, da es sich bei diesem Vorhaben um eine bauliche Veränderung handelt. War der Eigentümer gegen den Einbau einer Wallbox, schauten die Mieter in die Röhre und hatten kaum eine Chance, doch noch eine heimische Ladestation für ihr Elektroauto zu bekommen.
Dies änderte sich mit dem Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes am 1. Dezember 2020. Dank der neuen Regelung können Mieter bauliche Veränderungen nun leichter vornehmen. Damit festigt der Gesetzgeber den individuellen Anspruch auf einen Stellplatz mit einer privaten Lademöglichkeit. Konkret bedeutet dies für Sie als Mieter, dass Sie für die Installation einer Wallbox nun nicht mehr die Erlaubnis des Vermieters beziehungsweise des Eigentümers benötigen. Zu beachten ist, dass Sie die Kosten der Installation und Nutzung selbst tragen müssen. Es ist also für Mieter grundsätzlich möglich, eine private Ladestation zu installieren.
Wallbox bei Mehrfamilienhäusern
Grundsätzlich ist die Installation einer Wallbox außerdem erlaubt, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen. Allerdings gibt es in solch einem Fall einiges zu beachten. Viele Hausanschlüsse sind nämlich nicht auf die erhöhte Stromnachfrage durch Elektroautos ausgelegt. Ein Lastmanagement kann hier eine passende Lösung darstellen. Ein Vorab-Check durch einen Elektroinstallateur ist immer ratsam.
Welche Regelungen gelten für Mieter weiterhin?
Entscheiden Sie sich dafür, die Kosten der Installation und Nutzung selbst zu tragen, ist eine Erlaubnis des Vermieters nicht mehr nötig. Dennoch gibt es Regelungen, die Sie in solch einem Fall beachten müssen:
- Jede Wallbox muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Diese Aufgabe wird in der Regel von dem beauftragten Elektroinstallateur übernommen. Die Anmeldepflicht beruht darauf, dass die Netzbetreiber eine möglichst große Transparenz benötigen, um einer Überlastung des Energienetzes vorzubeugen.
- Beachten Sie, dass für eine Wallbox mit einer Ladeleistung von 22 kW zusätzlich zur Meldung außerdem noch eine Genehmigungspflicht besteht. Der Netzbetreiber prüft dann, ob die Hausanschlusskapazität für das Laden mit solch einer Wallbox ausreicht.
- Sollte die Hausanschlusskapazität nicht ausreichen, informiert Sie der Netzbetreiber über alle notwendigen Maßnahmen, die nötig sind, um die häusliche Leistung für die geplante Wallbox vorzubereiten.
- Bei einem Umzug müssen Sie als Mieter die Rückbaukosten der Wallbox tragen, wenn der Wohnungseigentümer die Ladestation nicht behalten will.
Können die Kosten einer Wallbox vom Vermieter übernommen werden?
Eine weitere Möglichkeit, als Mieter an eine private Ladestation zu gelangen, ist den Vermieter dazu zu bewegen, einem sogenannten Betreibermodell zuzustimmen. Bei solch einem Modell stellt der Vermieter als Betreiber dem Mieter eine Wallbox zur Verfügung. Die Kosten für den Kauf und die Installation übernimmt der Vermieter. Der Mieter muss lediglich für den verbrauchten Strom (die Nutzung) zahlen. Je nach Vermieter erfordert die Umsetzung dieser Möglichkeit einiges an Verhandlungsgeschick. Hier sind Tipps, wie Sie am geschicktesten vorgehen:
- Informieren Sie den Vermieter in einem Telefonat oder in einem persönlichen Gespräch über Ihren Wunsch. Auf diese Weise bekommen Sie ein Gespür dafür, wie offen der Vermieter Ihrem Vorhaben gegenübersteht. Dokumentieren Sie anschließend Ihren Wunsch schriftlich in einem Brief oder einer E-Mail.
- Je mehr Mieter den Wunsch nach der Installation einer Wallbox äußern, desto größeren Druck können Sie auf den Vermieter ausüben. Suchen sie daher Mitstreiter, die ebenfalls an einer Ladestation interessiert sind.
Um den Vermieter und unter Umständen weitere Mieter von Ihrem Vorhaben zu überzeugen, sind gute Argumente nötig. Diese können zum Beispiel lauten:
- Immer mehr Menschen steigen auf Elektroautos um, wodurch eine Wallbox einen Mehrwert für die Immobilie darstellt. Daraus ergibt sich, dass die Anschaffung einer Ladestation eine zukunftssichere Investition in das Eigentum darstellt.
- Für Hausbewohner, die die Wallbox nicht nutzen, werden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies wird durch den Anschluss an den persönlichen bzw. separaten Stromzähler sichergestellt.
- Sofern der Vermieter die Ladestation nicht behalten will, wird die komplette Installation inklusive der verlegten Leitungen im Falle eines Auszuges zurückgebaut.
- Alternativ kann die Wallbox einfach demontiert und der Anschluss durch eine Blinddose geschlossen werden. Gegebenenfalls können Nachmieter den Anschluss für ihre eigene Wallbox benutzen.
Schritte nach der Zustimmung des Vermieters
- Informieren Sie sich über mögliche Lösungen. Beachten Sie dabei Ihre individuelle Situation, denn je nach Anzahl der Interessenten und den örtlichen Gegebenheiten sind manche Lösungen mehr oder weniger gut geeignet. In den meisten Fällen ist eine Überprüfung des Standortes durch eine Elektrofachkraft nötig.
- Bereiten Sie die relevanten Möglichkeiten in Hinblick auf die Antragstellung und die Beschlussfassung durch den Vermieter auf. Stellen Sie die Vor- und Nachteile sowie die Kosten der jeweiligen Lösungen aufgeschlüsselt dar.
- Stellen Sie den Antrag bei Ihrem Vermieter. Hierbei gibt es keine Fristen zu beachten. Gestalten Sie Ihren Antrag so detailliert wie möglich. Dadurch muss sich der Vermieter zum einen weniger selbst mit der Thematik auseinandersetzen, zum anderen zeigen Sie, dass Ihnen die Umsetzung Ihres Wunsches tatsächlich am Herzen liegt.
- Die Beschlussfassung: Als Mieter haben Sie das Recht auf Zustimmung zur Vertragsänderung. Der Vermieter hat nach dem hier geltenden Mietrecht kein Mitspracherecht, was die Ausgestaltung der Maßnahme betrifft.
- Der Netzbetreiber muss vor der Installation der Wallbox informiert werden und gegebenenfalls eine Genehmigung für die Wallbox eingeholt werden.
- Damit es zu keinen Missverständnissen oder Komplikationen kommt, klären Sie mit Ihrem Vermieter genau ab, wie der Strom für die Wallbox gezählt und abgerechnet werden soll.
Gibt es eine staatliche Förderung für private Ladestationen?
Seit Oktober 2021 sind die Fördertöpfe der KfW für Wallboxen in Privathaushalten ausgeschöpft – eine Anschaffung kann also von dieser Stelle derzeit nicht gefördert werden. Eine Fortsetzung des Programms ist aktuell noch nicht angekündigt. Es existieren jedoch zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten, die sich je nach Bundesland oder Stadt unterscheiden. Eine gezielte Suche nach Programmen in ihrer Region kann sich daher lohnen.
Fazit - Ist eine Wallbox für Mieter möglich?
Die Installation einer Wallbox ist grundsätzlich für Mieter möglich. Dank des neuen Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Jahr 2020 existieren dafür endlich weniger Hürden. Haben Sie kein Problem damit, die Kosten für die Installation selbst zu tragen, benötigen Sie nicht mehr die Zustimmung Ihres Vermieters beziehungsweise des Eigentümers.
Da der Einbau einer Wallbox eine sinnvolle Investition in die Zukunft darstellt und dazu finanziell gefördert wird, dürfte es nicht allzu schwer sein, den Vermieter von einem Betreibermodell zu überzeugen.