BROKO BL220Temp (SG)
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Wichtige Informationen
Produkt Details
Beschreibung
Broko BL220TEMP Funk-Sender bzw. Temperatursensor | DIBt zugelassen
Der BL220TEMP ist eine Erweiterung von unserem, vom DIBt zugelassenen modularen Systems BL220F. Diese Kombination bietet nicht nur optimale Sicherheit, sondern auch angenehmen Komfort. Denn die Dunstabzugshaube kann entweder vom Fensterkontaktschalter oder vom Temperaturfühler Freischaltsignale empfangen und auswerten. Wird der Ofen nicht benutzt, was der Temperaturfühler über die Abgastemperatur im Rauchrohr feststellen kann (diese muss kleiner als 40 °C sein), muss das Fenster nicht extra geöffnet werden, um die Dunstabzugshaube benutzen zu können.
Ist die gemessene Temperatur im Rauchrohr des Ofens jedoch größer als 40 °C, wird das Senden der Freischaltsignale des BL220TEMP abgebrochen. Um die Dunstabzugshaube wieder benutzen zu können, muss dann das Fenster geöffnet werden, damit der Fenstersender wiederum Freischaltsignale sendet.
Mit dieser Funktionsweise kann die Abluftanlage in Zeiten, in denen der Ofen nicht benutzt wird, immer unabhängig vom geöffnetem Fenster in Betrieb genommen werden. Die Kombination aus Empfänger, Fenstersender und Temperaturfühler bietet in dieser Hinsicht also eine äußerst komfortable Lösung, die zusätzlich auch noch hilft Energie zu sparen, indem das Fenster nie unnötigerweise geöffnet werden muss und Wärme im Raum bleibt.
Für folgende, raumluftabhängige Feuerstätten in Verbindung mit einer Entlüftungsanlage ist der BL220TEMP als Sicherheitseinrichtung geeignet:
- Handbeschickte Feuerstätten nach
- DIN EN 128151
- DIN EN 132292
- DIN EN 132403
- DIN EN 12815:2005-09 Herde für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
- DIN EN 13229:2005-10 Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
- DIN EN 13240:2005-10 Raumheizer für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
Dabei wird vorausgesetzt, dass sowohl die Verbrennungsluftversorgung als auch die betriebs- und brandsichere Abführung der Abgase der gleichzeitig betriebenen raumluftabhängigen Feuerstätte unabhängig von der Fensterstellung des überwachten Fensters sichergestellt ist und der vom Hersteller der Feuerstätte empfohlene Brennstoff verwendet wird.
Die wichtigsten Vorteile
- Optimal zum Nachrüsten bestehender Systeme
- Einfache Montage (Montagematerial enthalten)
- Kein Energieverlust durch geöffnetes Fenster bei nicht beheizter Feuerstätte
- Funktioniert mit allen Broko Funksystemen
Wichtig:
Die Installation des Funk-Temperatursensors BL220TEMP im Verbindungsstück der raumluftabhängigen Feuerstätte ist entsprechend der Herstellerangaben und in Abstimmung mit dem zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) vorzunehmen. Der Temperaturfühler muss so installiert werden, dass eine homogene Umströmung des Temperaturfühlers möglich ist. Der Temperaturfühler ist zwischen
- Dem Abgasstutzen einer raumluftabhängigen Feuerstätte und der Abgasanlage (bei Heizgeräten ohne Nachheizfläche)
- Dem Abgasstutzen einer raumluftabhängigen Feuerstätte und der Nachheizfläche (bei Heizgeräten mit Nachheizfläche) zu montieren.
Der Abstand des Installationspunktes des Temperaturfühlers zum Abgasstutzen der raumluftabhängigen Feuerstätte darf maximal 1,5 m betragen. Bei Anordnung einer Nachheizfläche (Heizgaszug) ist der Temperaturfühler vor der Nachheizfläche anzuordnen.
Bei der Montage des Temperatursensors ist zu beachten, dass der Sender nicht hinter einer Verkleidung montiert wird, die eine Abschirmung der Funksignale zur Folge hat.
Der Funk-Temperatursensor BL220TEMP kann zusammen mit den Abluftsteuerungen BL220F und BL220Fi sowie BL220FRX und BL220FiRX betrieben werden.
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
EAN | 4260119751064 |
Design | sonstige |
Farbe | sonstige |
Gewicht in kg | 0.230000 |
Lieferzeit | 20 - 30 Werktage** |
WEEE-Reg.-Nr. DE | 27346957 |
Stromversorgung | 230 V |
Temperaturbereich | -60 °C bis 800 °C |
Fühler-Typ | Pt1000 |
Betriebsspannung | 3 V (2x 1,5 V AAA Batterien) |
Frage zum Produkt
Produkt: BROKO BL220Temp (SG)
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.