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Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung Alarm | eQ-3 | HmIP-KRCA
Bequem Steuerung aus der Ferner der Alarmfunktionen Ihrer Homematic Haustechnik sowie die Beleuchtung.
1 - 3 Werktage** Versandgewicht:
0,04 kg
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Wichtige Informationen
Produkt Details
Beschreibung
Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung - Alarm | eQ-3 | HmIP-KRCA
Die Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung Alarm ist Teil des Homematic IP Smart-Home-Systems und kann die Alarmfunktion alternativ zur Homematic IP App ein- und ausschalten.
Die praktische, kleine Fernbedienung passt in jede Hosentasche, stellt aber, trotz der kompakten Abmaße, gleich vier Funktionen bereit. So kann wahlweise der Vollschutz aktiviert werden, bei dem alle vorhandenen Sensoren die eigenen vier Wände überwachen. Wird der Hüllschutz gewählt, warnen die Sensoren an Türen und Fenstern vor einem Einbruch, die internen Bewegungsmelder bleiben jedoch inaktiv. Somit kann auch bei Anwesenheit vor Einbrüchen gewarnt werden.
Über den dritten Taster können der Hüll- und der Vollschutz deaktiviert werden. Soll das Licht ein- oder ausgeschaltet werden, kann der vierte Taster zum Einsatz kommen. Diese Komfortfunktion steigert vor allem in der dunklen Jahreszeit das Gefühl von Sicherheit beim Heimkehren.
leistungsstark und robust
Die besonders hohe Funk-Reichweite von bis zu 200 Metern ermöglicht bspw. das Abschalten des Vollschutzes bereits auf dem Weg zur Tür. Die Schlüsselfernbedienung arbeitet zuverlässig bei einer Umgebungstemperatur zwischen -10 °C und +55 °C und ist damit jeder Alltagssituation gewachsen (z. B. bei längerem Verbleib im Auto).
Wird eine Fernbedienungstaste betätigt, folgt eine direkte Bestätigung der Funkbefehle per Multi-Color-LED, welche ins Fernbedienungsgehäuse integriert wurde. Das glasfaserverstärkte, halogenfreie Kunststoffgehäuse widersteht auch harten Alltagssituationen am Schlüsselbund, wodurch es auch in Kinderhänden gut aufgehoben ist. Mit der Energie der zum Einsatz kommenden AAA-Batterie, kommt die Fernbedienung, auch bei täglicher Nutzung, für rund zwei Jahre aus.
Produkteigenschaften im Überblick:
- praktische Fernbedienung für den Schlüsselbund
- ermöglicht die komfortable Steuerung von Alarmfunktionen oder das An- bzw. Ausschalten von Beleuchtung
- Funk-Fernbedienung mit 4 Tasten: Licht, Alarm unscharf, Außensicherung scharf sowie Außen- und Innensicherung scharf
- es gibt Funktionstasten für „Hüllschutz“, „Vollschutz“, „Alarm unscharf“ und „Licht ein/aus“
- Alarmfunktionen können über die Homematic IP App erstellt und auf Tastendruck aktiviert oder deaktiviert werden
- mit Multicolor-Quittungs-LED
- lange Batterielebensdauer durch Einsatz einer Standard-Microzelle
- hohe Funkreichweite: bis 200 m (Freifeld)
- der Betrieb erfordert die Anbindung an eine der folgenden Lösungen:
- Homematic IP Access Point mit kostenloser Smartphone-App und gebührenfreiem Cloud-Service
- Zentrale CCU2/CCU3 mit lokaler Bedienoberfläche WebUI
- Partnerlösungen von Drittanbietern
Im Lieferumfang enthalten ist:
- 1 x Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung - Alarm - HmIP-KRCA
- 1 x Schlüsselring
- 1 x 1,5 V LR03/Micro/AAA Batterie
- 1 x Bedienungsanleitung in DE und EN
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
Länge | 14 |
Breite | 38 |
Höhe | 75 |
EAN | 4047976425624 |
Design | sonstige |
Farbe | anthrazit |
Gewicht in kg | 0.04 |
Lieferzeit | 1 - 3 Werktage** |
Verpackungsabmessungen | 122 x 93 x 36 mm |
WEEE-Reg.-Nr. DE | 21152690 |
Versorgungsspannung | 1 x 1,5 V LR03/Micro/AAA |
Stromaufnahme | 100 mA max. |
Lebensdauer in Ladezyklen | 2 Jahre (typ.) |
Schutzart | IP20 |
Umgebungstemperatur | -10 bis +55 °C |
Art der Montage | sonstiges |
Bedienung Vor-Ort | Ja |
LED-Anzeige | Ja |
Display | Nein |
Bussystem Funkbus | Ja |
andere Bussysteme | sonstige |
Funkfrequenz | 868,0 MHz - 868,6 MHz / 869,4 MHz - 869,65 MHz |
typ. Funk-Freifeldreichweite | 200 m |
Frage zum Produkt
Produkt: Homematic IP Schlüsselbundfernbedienung Alarm | eQ-3 | HmIP-KRCA
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.
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