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H+S | Pelletofen HSP 2.17 SELINA perl-schwarz / Speckstein | 8kW

Pelletofen von Haas+Sohn mit 8 kW und WLAN Modul.

Artikelnummer
0571407080000
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109,00 kg (Speditionsversand)

H+S | Pelletofen HSP 2.17 SELINA perl-schwarz / Speckstein | 8kW : 0571407080000

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Produkt Details

Beschreibung

Haas+Sohn | Pelletofen HSP 2.17 SELINA Speckstein, inkl. WLAN Modul

Der Haas+Sohn Pelletofen HSP 2.17 Selina ist die optimale Lösung, wenn Sie auf der Suche nach einem modernen und technisch hochwertigen Pelletofen mit WLAN Funktion sind. Mit seinem schlichten Design und seinem modernen Aussehen passt er sich problemlos an sämtliche Räumlichkeiten an. Als Brennstoff sind Holzpellets geeignet. Dank des WLAN-Moduls können Sie den Ofen von Zuhause aus, und auch wenn Sie unterwegs sind steuern.

Mit seinem Wirkungsgrad von 90 % ist der HSP 2.17 Selina ein sehr effektiver und sparsamer Pelletofen mit einem unglaublichen Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Vorteile des HSP 2.17 Selina

  • Allergikerfreundlich
  • Sparsamer Dauerbetrieb
  • Zeitschaltung für die ganze Woche
  • Vollautomatische Raumtemperaturregelung
  • Überwachte Verbrennung
  • Externe Zuluft
  • Mit WLAN-Local von Zuhause steuern
  • Mit WLAN-Global auch unterwegs steuerbar

Lieferumfang:

Haas+Sohn Pelletofen HSP 2.17 Selina inkl. WLAN Modul


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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 523
Breite 498
Höhe 967
EAN 9002742469863
Modell Name HSP 2.17 SELINA
Design Modern
Farbe speckstein
Gewicht in kg 104
Lieferzeit nicht mehr lieferbar**
WEEE-Reg.-Nr. DE 92067791
Nennleistung 8,0 kW
Leistungsbereich 2,4-8,6 kW
Abgastemperatur Nennleistung 198°C
Abgasmassenstrom 5,7 g/s
Wirkungsgrad 90%
Förderdruck 11 Pa
Abgasanschluss Ø 80 mm
Scheibenspülung Ja
Getrennte Primär- und Sekundärluft Ja
Integrierter Sicherheitswärmetauscher Nein
BImSchV-Emissionswerte BImSchV 2
Zertifiziert nach BImSchV Stufe 2
Externe Luftzufuhr keine
Hersteller Haas+Sohn
Energieeffizienzklasse A+

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Produkt: H+S | Pelletofen HSP 2.17 SELINA perl-schwarz / Speckstein | 8kW

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:

1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen

Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).

Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.

Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.

Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.

In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.

Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.

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