La Nordica Holzofen mit Backfach Gemma Forno 5.0 | Naturstein | 7,3 kW
La Nordica Holzofen mit Backfach und 1x Backblech.
1 - 3 Werktage** Versandgewicht:
125,00 kg (Speditionsversand)
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Produkt Details
Beschreibung
La Nordica Holzofen mit Backfach Gemma Forno 5.0 mit 7,3 kW
Der Gemma Forno 5.0 ist mit einer Vielzahl beeindruckender Merkmale ausgestattet, die sowohl die Leistung als auch die Benutzerfreundlichkeit optimieren. Der ausziehbare Aschebehälter erleichtert die Reinigung und Wartung des Ofens erheblich. Das Nachverbrennungssystem des Geräts, das auf einem Zweitluft-/Drittluftsystem basiert, ermöglicht eine effiziente Nachverbrennung und trägt entscheidend zur Reduzierung von Emissionen bei.
Der Feuerraum besteht aus robustem Gusseisen, was nicht nur eine effektive Wärmeübertragung gewährleistet, sondern auch für eine lange Lebensdauer des Ofens sorgt. Die verstellbaren Primär- und Sekundärluftöffnungen ermöglichen eine präzise Steuerung der Verbrennungsluft, was den Gemma Forno 5.0 besonders vielseitig macht. Mit einem Backfach von 19 Litern Volumen eröffnen sich dem Benutzer zusätzliche Möglichkeiten beim Kochen, während die Keramikverglasung eine klare Sicht auf das Feuer ermöglicht.
Die emaillierten Gusseisenelemente, einschließlich Türen, Sockel und Rahmen, verleihen dem Ofen nicht nur eine ästhetische Note, sondern gewährleisten auch eine robuste und langlebige Konstruktion. Das mitgelieferte Backblech erweitert die Einsatzmöglichkeiten des Ofens noch weiter.
In technischer Hinsicht überzeugt der Gemma Forno 5.0 durch sein fortschrittliches Nachverbrennungssystem, das nicht nur die Verbrennungseffizienz steigert, sondern auch die Emissionen nachhaltig reduziert. Das Scheibenreinigungssystem nutzt einen vorgeheizten Luftstrom, um Schmutzablagerungen am Fenster zu vermeiden.
Besonders erwähnenswert sind die Türen aus Gusseisen, die sich auch bei langfristigem Gebrauch nicht verformen. Dies gewährleistet eine konstante Abdichtung und trägt zur Effizienz des Ofens bei, indem eine gleichbleibende Leistung gewährleistet wird. Der Gemma Forno 5.0 kombiniert somit ansprechendes Design mit innovativen technischen Eigenschaften für ein herausragendes Nutzererlebnis.
Details des Gemma Forno 5.0
- ausziehbarer Aschebehälter
- Nachverbrennungssystem für niedrigere Emissionen
- Feuerraum aus Gusseisen
- verstellbare Primär- und Sekundärluft
- Backfach mit 19 Liter Inhalt
- Keramikverglasung
- Türen, Sockel, Rahmen aus emailliertem Gusseisen
- inkl. 1x Backblech
Technische Besonderheiten des Gemma Forno 5.0
Nachverbrennung
- ermöglicht dank Zweitluft-/Drittluftsystems eine Nachverbrennung
- reduziert die Emissionen
Scheibenreinigungssystem
- Schmutzablagerungen am Fenster werden mittels eines vorgeheizten Luftstroms vermieden
Türen aus Gusseisen
- verformen sich nicht
- garantieren eine konstante Abdichtung
Lieferumfang:
La Nordica Gemma Forno 5.0 Holzofen inkl. 1x Backblech
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
Länge | 495 |
Breite | 460 |
Höhe | 1207 |
EAN | 8022724002711 |
Modell Name | Gemma Forno 5.0 |
Design | Rustikal |
Farbe | naturstein |
Gewicht in kg | 125.00 |
Lieferzeit | 1 - 3 Werktage** |
Nennleistung | 7,3 kW |
Leistungsbereich | 7,3-8,4 kW |
Brennstoffverbrauch | 1,9 kg/h |
Abgastemperatur Nennleistung | 175,8 °C |
Abgasmassenstrom | 6,3 g/s |
CO Gehalt der Abgase | 490 mg/m³ |
CO2 Gehalt | 9,7 % |
Feinstaubgehalt | 11 mg/m³ |
Wirkungsgrad | 87,2 % |
Förderdruck | 12 Pa |
Abgasanschluss | Ø 120 mm |
Scheibenspülung | Ja |
Getrennte Primär- und Sekundärluft | Nein |
Integrierter Sicherheitswärmetauscher | Nein |
Raumheizvermögen | bis zu 209 m³ (je nach Isolierung) |
BImSchV-Emissionswerte | Erfüllt die Anforderungen der BImSchV 2 |
Zertifiziert nach | BImSchV Stufe 2, BVG 15a Österreich, CE-Zeichen, Ecodesign, FLAMME VERTE Frankreich |
Abgasnormen/Zulassungen | CE Zeichen, 15a B-VG, Ecodesign, Flamme Verte, MFB |
Externe Luftzufuhr | keine |
Hersteller | La Nordica |
Energieeffizienzklasse | A+ |
Frage zum Produkt
Produkt: La Nordica Holzofen mit Backfach Gemma Forno 5.0 | Naturstein | 7,3 kW
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.
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