Atmos Pelletbehälter/Pelletsilo | 500 Liter | blau
Das 500 Liter Silo fasst ca. 330 kg Pellets, welche dem Heizwert von ca. 165 Liter Heizöl entsprechen.
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Produkt Details
Beschreibung
Atmos Pelletsilo Pelletbehälter | 500 Liter blau
Wer sich für eine Pelletanlage entscheidet, steht natürlich vor der Frage, wo lagert er seine Pellets. Das Einblasen loser Ware ist dabei der bequemste Weg, allerdings ist man an einen regionalen Anbieter gebunden und somit an dessen Verlässichkeit und seinen Preis. Pellets per Silo LKW aus der Ferne sich liefern zu lassen ist auf Grund des Transportpreise unrentabel.
Die Alternative sind Pellets als Sackware. Viele Brennstoffhändler, Baumärkte und Einkaufsgemeinschaften haben sich auf den Vertrieb von Sackware eingestellt. Die Pellets werden abgepackt in 15kg oder 25kg Säcken geliefert oder noch preiswerter vom Anlagenbetreiber selber abgeholt. Das spart Lagerplatz, denn oftmals werden sonst große Räume für Pellertlagerung benötigt. Das Argument das Sackware teurer ist als lose Einblaßware, ist längst nicht immer zutreffend. Die Händler beziehen die Ware von den Herstellern bei denen Preis und Qualität stimmen und sind nicht vom regionalem Produzenten abhängig.
Die ATMOS Pelletsilo´s gibt es speziell für die Sachware in 3 Ausführungen: 250 Liter - 500 Liter und 1000 Liter. Alle drei Pelletsilos haben eine Höhe von 1,25 m um sich leicht mit Sackware befüllen zu lassen. Einmal gefüllt können damit in der Regel 1-4 Wochen (je nach Größe und Verbrauch) überbrückt werden, bis das Pelletsilo erneut aufgefüllt werden muss.
Das Pelletsilo wird vor Ort zusammengebaut. Es besteht aus mehreren Blechteilen die miteinander verschraubt werden. Der Boden ist V - förmig ausgebildet, damit die Pellets maximal entnommen werden können.
Das 500 Liter Silo fasst ca. 330 kg Pellets, welche dem Heizwert von ca. 165 Liter Heizöl entsprechen.
Bei einem Ölverbrauch von 900 Liter / Jahr müsste das 500 Liter Silo nur 6mal gefüllt werden.
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
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Abmessung in | mm |
EAN | 4260454522404 |
Design | sonstige |
Farbe | sonstige |
Gewicht in kg | 42.00 |
Lieferzeit | 4 - 8 Werktage** |
Nennstrom | A |
Fassungsvolumen | 500 Liter |
Frage zum Produkt
Produkt: Atmos Pelletbehälter/Pelletsilo | 500 Liter | blau
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.
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