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REMKO | Pufferspeicher für Heiz- und Kaltwasser KPS 131 | 130 Liter

Universell einsetzbarer Standpufferspeicher mit 130 Litern Fassungsvermögen, hochwertiger 50 mm PUR-Isolierung und 4 Anschlussstutzen.

 

Artikelnummer
270241
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REMKO | Pufferspeicher für Heiz- und Kaltwasser KPS 131 | 130 Liter : 270241

Energieeffizienzklasse

Allgemein
A

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Produkt Details

Beschreibung

REMKO Pufferspeicher mit 130 Liter Speichervolumen

Wärmespeicher optimieren den Betrieb von Heizsystemen, indem sie derzeit nicht benötigte Wärmeenergie vorübergehend speichern und bei Bedarf wieder abgeben. Dies macht seine Verwendung besonders effektiv, wenn regenerative Heiztechnologien verwendet werden. Denn mithilfe eines Speichersystems kann der Zeitunterschied zwischen der optimalen Wärmeversorgung und dem tatsächlichen Wärmebedarf überbrückt werden. Speichertanks spielen auch eine wichtige Rolle bei der Regulierung der Hydraulik des Systems und ermöglichen die Integration mehrerer Wärmeerzeuger in ein Heizsystem.

Optimierung Ihrer Heizungsanlage

Der Pufferspeicher KPS 131 wird zur Speicherung von Heizwasser aller Warmwasser-Zentralheizungen, wie z. B. Festbrennstoff-, ölgefeuerte Heizkessel, Wärmepumpen, Solaranlagen, Gas- oder Elektrodurchlauferhitzer, eingesetzt. Zudem kann er auch zur Speicherung von Kaltwasser für Kühlprozesse oder zur Wärmerückgewinnung verwendet werden. Weiterhin übernimmt er die Trennung der Hydraulik zum Wärmepumpensystem als auch die Speicherung der Wärmeenergie für die Gebäudeheizung. Bei Heizsystemen mit mehreren Wärmeerzeugern (z. B. Wärmepumpe und Solarthermie) ist der Speicher die zentrale Schnittstelle, an der die erzeugten Wärmemengen gesammelt und wieder verteilt werden.

Das Speichervolumen kann je nach Anforderung durch die Verbindung mehrerer Pufferspeicher zu Batterien individuell angepasst werden. Die Pufferspeicher sind als Parallel-Puffer (hydraulische Weiche) oder als Reihen-Puffer universell einsetzbar.

Effektive Isolierung und hoher Qualitätsstandard

Die Isolierung des Pufferspeichers besteht aus 50 mm direktgeschäumten, FCKW-freien, feinporigen PU-Schaum und ist wasserdampfdiffusionsdicht ausgeführt. Die werkseitig angebrachte Außenverkleidung besteht aus einem pulverbeschichteten Stahlblechaußenmantel in der Farbe silbergrau.

Der Pufferspeicher ist aus Qualitätsstahl (DIN EN 10025/10111) gefertigt und verfügt über 4 Anschlussstutzen. Im Pufferspeicher lässt sich zudem ein Tauchheizkörper in die bereits eingebaute 6/4'' Muffe einschrauben.


Produkteigenschaften

  • universell einsetzbar als Parallel-Puffer (hydraulische Weiche) oder Reihen-Puffer
  • besitzt ein Speichervolumen von 130 Litern
  • elektrische Zusatzheizung, einschraubbar 6/4"
  • Betriebstemperatur min. 7 °C, max. 95 °C
  • Betriebsdruck 3 bar
  • Stahlblechinnenkessel S235 nach DIN EN 10 025/10 111
  • 4 Anschlussgewinde AG 5/4''
  • Folienaußenmantel in silbergrau
  • hochwertige PUR-Isolierung 50 mm (FCKW-, HFCKW- und HFKW-frei), wasserdampfdiffusionsdicht
  • Fühlerkanal für variable Fühlerpositionierung
  • Brandklasse B2 nach DIN 4102
  • Speicher mit Wärmehalteverlust von 37 Watt und Energieeffizienzklasse A

Lieferumfang

  • 1 × Pufferspeicher KPS 131 inkl. PUR-Wärmedämmung

 


Mehr Informationen

Mehr Informationen
Artikel Einheit St
EAN 4026415152567
Modell Name KPS 131
Design sonstige
Farbe silber
Gewicht in kg 35.00
Lieferzeit 20 - 30 Werktage**
WEEE-Reg.-Nr. DE 34763940
Speichertyp Pufferspeicher
Speichervolumen Brutto 130 L
Isolierung-Typ PUR-Isolierung
Isolierung 50 mm
Anschlüsse AG 5/4''
max. Einbautiefe Einschraubheizung 450 mm
Energiebereitschaftsverlust (BEVB) 0,892 kW/24h
Wärmeverlust 37 W
Energieeffizienzklasse A
max. Betriebsdruck Heizwasser 3 bar
max. Betriebstemperatur 95 °C
Höhe mit Isolierung 635 mm
Durchmesser mit Isolierung 700 mm
Kippmaß ohne Isolierung 909 mm
Gewicht 35 kg
Hersteller Remko
Energieeffizienzklasse A
Volumen in L 130
Verlust in W 37

Frage zum Produkt

Produkt: REMKO | Pufferspeicher für Heiz- und Kaltwasser KPS 131 | 130 Liter

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Öko Richtlinie

   
   

Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)

Klimaschutzziele

Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie. 

Saisonale Effizienz

Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.

Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!

Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:

„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“

Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

  

 

 

 

 

 

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaworld ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung.  Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
 
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als:
Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: 
Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.

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