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Rothenberger | TUBE CUTTER 35 Rohrabschneider | 6-35mm
Der TUBE CUTTER 35 ist ideal für das Schneiden von Kupfer-, Messing-, Aluminium- und dünnwandigen Edelstahlrohren, in den Dimensionen 6-35 mm (1/4-1.3/8 Zoll) geeignet.
5 - 15 Werktage** Versandgewicht:
0,28 kg
Produkt Details
Beschreibung
Rothenberger | TUBE CUTTER 35 Rohrabschneider | 6-35 mm
Der TUBE CUTTER 35 ist ideal für das Schneiden von Kupfer-, Messing-, Aluminium- und dünnwandigen Edelstahlrohren, in den Dimensionen 6-35 mm (1/4-1.3/8 Zoll) geeignet. Schnelles und exaktes Schneiden von Rohren und Kabelkanälen wird durch präzisionsgeschliffenen Schneidrädchen und einer selbst Zentrierenden Klemmvorrichtung ermöglicht. Materialsparendes Arbeiten wird durch die Nüt-Aufnahme für einen bördelnahen Schnitt ermöglicht. Die hohe Stabilität und Langlebigkeit wird durch einen robusten DURAMAG Magnesiumkörper gewährleistet. Dank seiner ergonomischen Konstruktion und der integrierte Entgrater machen ihn zu einer zuverlässigen Lösung für den täglichen Einsatz.
Merkmale:
- Materialeinsparung durch Nüt-Aufnahme ermöglicht bördelnahen Schnitt
- immer einsatzbereit zwecks Ersatzschneidrad im Griff
- Leichtläufiger Griff ermöglicht schnelles Verstellen des Arbeitsradius
- Zwei Geräte in einem - Rohrabschneider enthält einen versenkbaren Rohrinnenentgrater
- Der Magnesiumkörper macht Rohrabschneider sehr leicht und trotzdem sehr robust
Technische Daten:
Arbeitsbereich Durchmesser Zoll |
1/4 – 1.3/8 Zoll |
Arbeitsbereich Durchmesser mm |
6 - 35 mm |
Material |
DURAMAG Magnesium |
Schneidbares Material |
Aluminium, dünnwandiges Stahlrohr, Kupfer, Messing |
Schnitttiefe |
3 mm |
Lieferumfang:
- 1x Tube Cutter 35, 6-35 mm
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
Länge | 190 |
Breite | 60 |
Höhe | 40 |
EAN | 4004625700273 |
Design | sonstige |
Farbe | sonstige |
Gewicht in kg | 0.28 |
Lieferzeit | 5 - 15 Werktage** |
WEEE-Reg.-Nr. DE | 68332062 |
Frage zum Produkt
Produkt: Rothenberger | TUBE CUTTER 35 Rohrabschneider | 6-35mm
Öko Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.