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Rundbogen G1 Funkenschutzplatte - Glasplatte ESG | 1200 x 1000 mm
Rundbogen G1: 120 cm x 100 cm 6 mm Plattenstärke mit 18 mm Facette
4 - 8 Werktage** Versandgewicht:
23,00 kg (Speditionsversand)
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Wichtige Informationen
Produkt Details
Beschreibung
Kaminglas / Funkenschutzplatte - Bodenplatte Rundbogen | 1200 x 1000 mm | G1 (F01)
Der Rundbogen ist aus einem Einscheiben-Sicherheits-Glas mit einer Plattenstärke von 6 mm. Die Glasbodenplatte ist hitzebeständig bis 300 Grad Celsius und bis zu 800 kg belastbar. Die Kaminbodenplatte dient als Unterlage für Kaminöfen, Pelletöfen, Ölöfen oder Kaminbausätze. Die Glasplatte fällt optisch kaum auf und verleiht Ihrem Wohnraum ein schönes Ambiente.
Ein weiterer Vorteil dieses attraktiven Facettenschliffs ist, dass die Bodenplatte kein Stolperhindernis mehr darstellt.
Technische Daten Glasplatte:
- Glasbodenplatte Rundbogen: 120 cm x 100 cm | 6 mm Plattenstärke mit 18 mm Facette
- Einscheibensicherheitsglas (ESG) Kanten poliert
- klares Design
- Gewicht von 17 - 23 kg, abhängig von der Größe
- hitzebeständig bis 300 Grad Celsius
- die Bodenplatte ist bis 800 kg belastbar
- Biegetoleranz 6 - 8 mm bei unebenen Böden
- verbleibende Höhe am Facettenrand 3 mm
- TYP G1
NICHT VERGESSEN UND GLEICH MITBESTELLEN
Wir empfehlen Ihnen die Bodenplatte aus Glas immer mit Dichtlippe zu kaufen, da diese das Eindringen von Staub unterhalb Ihrer Platte, sowie das Verrutschen der Platte aus Glas verhindert.
- einseitige Staubdichtlippe für: Echtholzparkett, Korkböden
- ODER doppelseitige Staubdichtlippe für: Laminat, Linoleum, Fliesen, Stein
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
Länge | 1200 |
Breite | 1000 |
Höhe | 6 |
EAN | 4009977424730 |
Design | sonstige |
Farbe | sonstige |
Gewicht in kg | 31.600000 |
Lieferzeit | 4 - 8 Werktage** |
Frage zum Produkt
Produkt: Rundbogen G1 Funkenschutzplatte - Glasplatte ESG | 1200 x 1000 mm
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.
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FAQ
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