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TCL | Fensterabdichtung für mobile Klimageräte | HT-800
Die Fensterabdichtung wird zur Verhinderung des Rückströmen warmer Luft und Feuchtigkeit eingesetzt, ohne lästiges Bohren!
1 - 3 Werktage** Versandgewicht:
0,10 kg
Produkt Details
Beschreibung
TCL / Hantech Fensterabdichtung HT-800 für mobile Klimageräte
Mobile Klimaanlagen erzeugen warme Abluft, die über einen Abluftschlauch nach außen abgeblasen werden muss. Im mobilen Einsatz und in einer Mietwohnung bleibt meist nur die Möglichkeit, die warme Luft durch ein offenes oder gekipptes Fenster zu blasen. Infolgedessen ist die Kühlung unwirtschaftlich und unkomfortabel, da immer warme Luft von außen in den gekühlten Raum eindringt.
Die Fensterabdichtung ist eine wasserabweisende, UV-beständige, langlebige Spezialfolie aus 100 % Polyester mit eingenähtem Reißverschluss, die mit selbstklebenden Klettbändern an Fenstern und Fensterrahmen befestigt wird. Durch den leicht geöffneten Reißverschluss lässt sich das Endstück des Abluftschlauchs leicht einführen und der Rückfluss warmer Abluft von außen wird verhindert.
Passend ist die Fensterabdichtung für alle gängigen Fenstergrößen, deren gesamtes Umlaufmaß 400 cm nicht überschreitet.
weitere Vorteile der Fensterabdichtung
Als Nebeneffekt hält es auch Mücken und andere unerwünschte Insekten fern, Katzen können sich nicht mehr in gekippten Fenstern einklemmen.
Die Fensterabdichtung kann sowohl in der warmen als auch in der kalten Jahreszeit für Ablufttrockner verwendet werden.
Es sind keine Bohrlöcher notwendig.
Geprüfte Produkte in einwandfreier Qualität ✔ Ihr technischer Partner seit 1981 ✔
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
EAN | 4260414713149 |
Design | sonstige |
Farbe | sonstige |
Gewicht in kg | 0.100000 |
Lieferzeit | 1 - 3 Werktage** |
WEEE-Reg.-Nr. DE | 93655316 |
Abmessung Füllöffnung | mm |
Nennstrom | A |
Frage zum Produkt
Produkt: TCL | Fensterabdichtung für mobile Klimageräte | HT-800
Öko Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.