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Warmluft Holzheizung Fabbri F120 CV mit Rauchabsaugaggregat 175 kW
150 Werktage** Versandgewicht:
625,00 kg (Speditionsversand)
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Wichtige Informationen
Produkt Details
Beschreibung
Warmluft Holzheizung Fabbri F120 CV mit Rauchabsaugaggregat 175 kW
Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger halten, ob die Eintragung als Einzelraumfeuerstätte oder als Zentralheizung erfolgt !
Folgendes ist zu beachten.
- Bei Abnahme als Einzelraumfeuerstätten erfüllt der Warmluftofen die BImSchV2 und ist somit in Deutschland zugelassen.
- Bei Abnahme als Zentralheizung erfüllt der Warmluftofen nur die BImSchV1 und ist somit in Deutschland nicht zugelassen.
Die durch die Verbrennung entstehenden Emissionen sind im Bereich der BImSchV Stufe 1.
Laut der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) gibt es eine Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (§ 26).
Im Absatz 6 ist folgendes ausgeschrieben: Für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 und vor dem 1. Januar 2015 errichtet werden, gelten die Grenzwerte der Stufe 1 der Anlage 4 Nummer 1 nach dem 1. Januar 2015 weiter.
Fabbri Termomeccanica s.r.l.
ist seit über 30 Jahren im Bereich der Herstellung von Warmluftgeneratoren tätig und verfügt über ein effizientes Verkaufsnetz, das sich im Laufe der Jahre stark konsolidierte. Polybrennstoff-Warmluftgeneratoren moderner Gestaltung, geeignet zur Verbrennung von Holz sowie sämtlicher gesetzlich zulässiger fester Brennstoffe. Umweltschonend und energiesparend. Warmluft Holzleistung Fabbri F120 mit Rauchabsaugaggregat ist ein Warmluftgenerator, der mit Festkraftstoffen funktioniert.
Technische Besonderheiten
- Innenverkleidung aus Glanzblech für Zwischenraum und Isolierung.
- Aussenverkleidung aus lackiertem oder verzinktem Blech.
- Rahmen aus lackierten Profilen.
- Beschickungstüren mit feuerfestem Material und ausziehbaren Rosten.
- Platten mit feuerfestem Material für Röhrenreinigung.
- Zentrifugalventilatoren mit doppelter Absaugung für Warmluftbeförderung, bei niedriger Drehzahl funktionierend und auf elastischen Spezialaufhängungen angeordnet, angetrieben mittels einem oder mehreren Elektromotoren.
- Elektrische Schalt- und Steuertafel – Einstellthermostat
Die Verbrennungskammer besteht aus rostfreiem Chromstahl, der mit Rippen verstärkt ist. Die Kammer befindet sich über den Lüftern. Zwischen der Feuerung und dem Aschenraum gibt ein Stahlrost.
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
Länge | 1700 |
Breite | 930 |
Höhe | 1970 |
EAN | 4260580271764 |
Design | sonstige |
Farbe | sonstige |
Gewicht in kg | 615.00 |
Lieferzeit | 150 Werktage** |
Nennleistung | 175 kW |
Leistungsbereich | 140 kW - 175 kW |
Luftumwälzung | 8900 m³/h |
Abgastemperatur Nennleistung | 282,3 °C |
Wirkungsgrad | 73 % |
Abgasanschluss | Ø 200 mm |
Scheibenspülung | Nein |
Getrennte Primär- und Sekundärluft | Nein |
Integrierter Sicherheitswärmetauscher | Nein |
BImSchV-Emissionswerte | BImSchV 2 |
Zertifiziert nach | BImSchV Stufe 2 |
Zusatzinformationen | Heißluftzufuhrrohre: 3 x Ø 250 mm |
Frage zum Produkt
Produkt: Warmluft Holzheizung Fabbri F120 CV mit Rauchabsaugaggregat 175 kW
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben:
1. Wichtige Informationen zur Installation von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen
Achtung: Der Austritt von Kältemitteln ist schädlich für Mensch und Umwelt! Daher regelt die staatliche F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 den Umgang mit Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind (Wärmepumpen und Split-Klimageräte mit Kältemittel).
Um den Austritt von Gasen durch unsachgemäße Handhabung zu verhindern, darf der Verkauf von Klimageräten und Wärmepumpen nur erfolgen, wenn der Verbraucher einen zertifizierten Betrieb oder Handwerker nennt (Zertifizierung laut Verordnung (EG) Nr. 303/2008), mit dem die Installation geplant ist. Klimaword ist als Verkäufer verpflichtet, die Informationen zu den verkauften Geräten und den vom Käufer genannten zertifizierten Fachbetrieben über einen Zeitraum von 5 Jahren vorzuhalten und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie dazu dieses extra vorbereitete Formular aus und senden es an die info@klimaworld.info zurück.
Wichtig: Als eigentliche Installation ist dabei lediglich folgendes definiert: „Die Verbindung von zwei oder mehreren Teilen von Einrichtungen oder Kreisläufen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, als Kältemittel fluorierte Treibhausgase zu enthalten, zwecks Montage eines Systems am Ort seines Betriebs, einschließlich der Verfahrensschritte, mit denen die Kältemittelleitungen eines Systems zur Schließung eines Kältekreislaufs miteinander verbunden werden, und zwar ungeachtet, ob das System nach der Montage befüllt werden muss oder nicht.“ Das bedeutet für den Verbraucher, dass das Koppeln der Kältemittelleitungen selbst immer von einem zertifizierten Betrieb oder Handwerker vorgenommen werden muss. Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, die das sogenannte Quick Connect System (Anschlussarmatur gemäß DIN378/1) nutzen, ist dies somit Pflicht. Allerdings sind die Installationskosten geringer, da der Techniker durch Schnellverschlüsse und evakuierte Leitungen eine deutliche Zeitersparnis hat.
Das heißt aber auch: Sie dürfen die Montage selbst vornehmen! Dazu gehören etwa die Montage von Innen- und Außengerät, das Durchführen von notwendigen Wanddurchbrüchen und sogar die Verlegung der Kältemittelleitungen. So sparen Sie dem zertifizierten Fachbetrieb Zeit bei der als „Installation“ definierten Kopplung (Verbindung) der Kältemittelleitung. Bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 303/2008 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) werden Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zudem verfallen bei eigenmächtiger Installation sämtliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.
Zusatzinfos: Der Gesetzgeber definiert die relevanten „dauerhaft geschlossenen Anlagen“ (in dem Fall Klimaanlagen und Wärmepumpen) in der Norm DIN EN 378-1:2021-06 / 2016+A1:2020 als: Permanent geschlossene Anlage, in der die kältemittelführenden Komponenten mittels Schweißen, Hartlöten oder einer vergleichbaren, nicht lösbaren, Verbindung dicht zusammengebaut sind. Diese kann Ventile mit Kappen und Serviceanschlüsse mit Kappen enthalten, welche die sachgemäße Reparatur oder Entsorgung ermöglichen – die zudem unter einem Druck von mindestens einem Viertel des maximal erlaubten Drucks eine geprüfte Leckagerate von weniger als 3 Gramm im Jahr aufweist.
In derselben Norm wird festgelegt, was eigentlich sogenannte Anschlussarmaturen sind: Zwei exakt passende absperrende Armaturen, die Abschnitte von Anlagen abdichten und so angeordnet sind, dass diese Abschnitte miteinander verbunden werden können, bevor sich die Armaturen öffnen, oder getrennt werden können, nachdem diese sich verschlossen haben.
2. Kundenhinweis im Sinne § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Haushalten und Unternehmen.
Sie schreibt vor, dass Instandhaltungsarbeiten an Geräten mit einem Festanschluss ohne Stecker nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, welches im entsprechenden Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Die Einhaltung dieser Verordnung stellt sicher, dass elektrische Anlagen von Fachpersonal ordnungsgemäß installiert und gewartet werden. Dies reduziert das Risiko von Stromausfällen oder gefährlichen Defekten.
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FAQ
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